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Ampel nicht genutzt Fußgängerin haftet nach schwerem Autounfall allein

Meistens haftet der Autofahrer zum Teil mit, wenn er in einen Unfall mit einem Fußgänger verwickelt ist. Wenn der Fußgänger jedoch grob verkehrswidrig handelt, kann es dazu kommen, dass er allein haftet.

28.12.2018, 13:15

Nürnberg (dpa/tmn) - Kommt es zu einem Unfall zwischen Auto und Fußgänger, haftet oft der Autofahrer aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges mit. In einigen Fällen kann aber auch der Fußgänger allein haften.

Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet: Ein Frau wollte ein mannshohes Plakat im Bereich des Grünstreifens einer siebenspurigen Straße montieren. Dort, wo sie ihr Auto abgestellt hatte, überquerte sie mit der sperrigen Wand die Straße. Dabei erfasste sie ein Auto und verletzte sie schwer. 15 Meter weiter stand eine Fußgängerampel.

Das Gericht entschied, dass der Autofahrer nicht damit rechnen musste, dass jemand mit einer sperrigen Plakatwand nicht diese nahe Ampel nutzen würde. Das genau hätte die Frau nach Ansicht des Gerichts tun müssen und handelte stattdessen grob verkehrswidrig. Sie musste daher allein für den Unfall haften (Az.: 4 U 1386/17).

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht