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Unübersichtliche Situation Jugendliche radelt auf Straße: Wer haftet nach Autounfall?

Im Straßenverkehr ist stets volle Aufmerksamkeit gefragt - von allen Beteiligten. Das gilt besonders für unübersichtliche Situationen. Wer haftet, wenn dann ein Radler vom Bürgersteig auf die Straße fährt?

26.02.2021, 03:28
Paul Zinken
Paul Zinken dpa-Zentralbild

München (dpa/tmn) - Auch Radler müssen sich im Straßenverkehr an die Sorgfaltspflicht halten. Ansonsten haften sie nach einem Unfall allein. Etwa dann, wenn sie ohne auf die Vorfahrt zu achten vom Bürgersteig auf die Straße fahren. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 2847/20), auf das der ADAC hinweist.

Im konkreten Fall radelte eine 15-Jährige zunächst auf einem Radweg, überfuhr dann einen Gehweg und gelangte auf die Straße. Dort stieß sie mit einem Auto zusammen. Sie gab an, am Gehweg angehalten zu haben und erst dann auf die Straße gefahren zu sein. Der Autofahrer sei viel zu schnell gewesen, zumal vor Ort Hecken, Sträucher und parkende Autos die Sicht behindert hätten. Sie forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Die Versicherung des Autofahrers will nicht zahlen

Beides verweigerte die Versicherung des Autofahrers. Dieser sei mit 32 km/h langsam gefahren. Die Radlerin dagegen sei ohne auf die Vorfahrt des Autofahrers zu achten auf die Straße gefahren. Die Sache ging vor Gericht. Mit Erfolg für den Autofahrer. Im Verfahren wurde nachgewiesen, dass er rund 30 km/h schnell gefahren und nicht verpflichtet war, auf Schrittgeschwindigkeit zu gehen.

Konkrete Anhaltspunkte für eine gefährliche Situation hatten demnach gefehlt. Zunächst war die Radlerin durch die Hecke gar nicht sichtbar gewesen und der Autofahrer hatte Vorfahrt.

Die Radlerin hatte nicht angehalten

Widerlegt werden konnte auch die Behauptung der Radlerin, angehalten zu haben. Ein Sachverständiger ermittelte, dass sie mit etwa 15 km/h zusammenstieß - so schnell aus dem Stand zu beschleunigen sah dieser als ausgeschlossen an. Zudem wies ein Schild "Vorfahrt gewähren" auf die Situation hin. Einer 15-Jährigen hätte die Bedeutung bekannt sein müssen. Aufgrund des erheblichen Sorgfaltsverstoßes musste die Radlerin allein haften.

© dpa-infocom, dpa:210225-99-592955/2