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Gesetz der Straße Lautes Auto keine Entschuldigung für Martinshorn-Überhören

Wenn Polizei und Rettungskräfte die Sirene am Fahrzeug einschalten, eilt es. Andere Verkehrsteilnehmer müssen Platz machen. Doch was ist, wenn ihr lautstarkes Auto das Martinshorn überhörbar macht?

31.07.2020, 03:42

Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer müssen immer ihrer Pflicht nachkommen, für Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Martinshorn Platz machen. Ein zu lautes eigenes Auto kann dabei nicht als Ausrede gelten. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 11/20), auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der ein sich von hinten näherndes Einsatzfahrzeug mit aktiviertem Martinshorn nicht sofort vorbeigelassen hatte. Für sein Fehlverhalten kassierte der Mann ein Bußgeld, das er nicht zahlen wollte. Durch sehr laute Eigengeräusche seines Fahrzeuges habe er die Sirene nicht gehört und daher zu spät reagiert, lautete sein Argument.

Die Sache ging vor Gericht - und das entschied zugunsten der Behörde. Der Autofahrer musste also zahlen. Auch wer ein Auto fährt, das bekanntermaßen sehr laut ist, müsse seinen Pflichten nachkommen, entschieden die Richter. Und in Kenntnis der Lautstärke sei dann ein besonders aufmerksames Beobachten der Lage nötig, um das nur eingeschränkte Wahrnehmen von Geräuschen ausgleichen zu können.

© dpa-infocom, dpa:200730-99-979820/2

Entscheidung Kammergericht Berlin