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Versicherung muss Anwaltskosten erstatten

Die Versicherung eines Unfallverursachers reguliert den Schaden oft verspätet und mit Abzügen. Gehen Unfallgeschädigte dagegen vor, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen - unter einer bestimmten Voraussetzung.

11.12.2015, 04:00

Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt beauftragt, muss die gegnerische Versicherung die Kosten hierfür übernehmen. Allerdings muss es erforderlich gewesen sein, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte (Az.: 102 C 3305/14).

In dem verhandelten Fall hatte eine gewerbliche Autovermietung nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Nach Regulierung des Unfalls weigerte sich die gegnerische Versicherung, die Anwaltskosten zu übernehmen. Die Autovermietung wollte das aber nicht hinnehmen und zog vor Gericht.

Mit Erfolg: Die Versicherung musste die Kosten übernehmen. In diesem Fall sei es erforderlich gewesen, einen Anwalt einzuschalten. Nach der heutigen Regulierungspraxis der Versicherungen könne man kaum noch annehmen, dass eine Regulierung ohne Abzüge erfolge.

Oft würden Versicherungen auch erst mit Verspätung regulieren. Dies alles rechtfertige die Einschaltung eines Anwalts. Deshalb müsse die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten bezahlen.