1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Auto
  6. >
  7. Verkehrsverstöße: Höheres Bußgeld für Wiederholungstäter

Verkehrsverstöße: Höheres Bußgeld für Wiederholungstäter

Wer notorisch zu schnell oder immer wieder mit Handy am Steuer fährt, sollte aufpassen: Irgendwann können die Behörden die Strafen erhöhen. Das variiert regional. Auch Fahrverbote drohen.

30.11.2015, 11:14

Aschaffenburg (dpa/tmn) - Bußgelder für Verkehrssünder können regional variieren. Das betrifft aber nur Wiederholungstäter. Bei häufigen Verstößen darf die Bußgeldbehörde die Geldstraße angemessen erhöhen und im Extremfall sogar ein Fahrverbot verhängen.

Allerdings gilt diese Möglichkeit nur für Verstöße auf Punkteniveau. Das erklärt Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. Denn nur diese werden zentral registriert und gespeichert.

Telefonieren am Steuer kostet etwa 60 Euro und einem Punkt, zieht aber kein Fahrverbot nach sich. Wer jedoch immer wieder im Auto zum Smartphone greift, muss unter Umständen einen Monat aufs Autofahren verzichten.

So wurde ein Autofahrer 2013 zum vierten Mal mit Handy am Steuer erwischt. Dafür bekam der Mann ein erhöhtes Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Es sei von einer beharrlichen Pflichtverletzung auszugehen, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Hamm und lehnten den Einspruch ab, den der Fahrer eingelegt hatte (Az.: 3 RBs 256/13).

Um wie viel die Buße bei Wiederholungstätern erhöht wird, hängt von der Region ab, weiß Häcker aus Erfahrung: In Bayern zum Beispiel sei es strenger als in manchen anderen Bundesländern. Auch der Sachbearbeiter könne eine Rolle spielen. Es gibt keine festen Regeln für die Erhöhungen. Stattdessen gilt die Formulierung angemessen. Das lasse Spielraum zu, erklärt Häcker. Ich habe schon Erhöhungen von 5 Euro, aber auch von fast 100 Euro gesehen.

Grundsätzlich können Autofahrer gegen ein erhöhtes Bußgeld - wie gegen jeden anderen Bußgeldbescheid - Einspruch einlegen. Dann geht es in der Regel vor Gericht, sagt Häcker. Dort entscheiden die Richter danach, was zum Zeitpunkt der Verhandlung im Verkehrsregister eingetragen ist. Sind einige der angesammelten Verstöße dann schon wieder gelöscht, kann der Sünder Glück haben und das erhöhte Bußgeld und mögliche Fahrverbot umgehen.

Das Gericht darf nur die Punkte bewerten, die in Flensburg noch nicht getilgt sind, bestätigt Markus Schäpe, Verkehrsjurist beim ADAC. Deshalb werden manche Verhandlungen zu solchen Fragen in die Länge gezogen, sagt er. Grundsätzlich empfehlenswerter ist natürlich, sich an die Verkehrsregeln zu halten und aus Fehlern zu lernen.

Tilgung von Einträgen im Verkehrszentralregister