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Noch ein Nummernschild? Wann brauche ich ein drittes Kennzeichen am Auto?

Manche Auto-Fahrradträger verdecken das hintere Kennzeichen ganz oder teilweise. Was ist in so einem Fall zu tun?

07.07.2020, 03:29
Kai Remmers
Kai Remmers dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Die Fahrräder sind sicher auf dem Träger verstaut, der auf der Anhängerkupplung ruht - jetzt kann es losgehen, oder? Noch nicht ganz. Denn unter Umständen brauchen Sie jetzt noch ein drittes Nummernschild.

Das wird dann erforderlich, wenn das hintere Kennzeichen durch einen Fahrradträger - oder durch andere Ladung - teilweise oder ganz verdeckt wird. Dann muss am Auto oder eben am Fahrradträger ein weiteres, sichtbares Kennzeichen angebracht werden. So ist es in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt, erklärt der Auto Club Europa (ACE).

Das weitere Kennzeichenschild muss im Prinzip die gleichen Anforderungen erfüllen, wie die anderen beiden Schilder am Auto. Mit einer wichtigen Ausnahme: Das Zusatzschild muss nicht behördlich abstempelt werden. Sie können es einfach beim örtlichen Schilderprägedienst oder im Internet gemäß ihrer amtlichen Buchstaben-Zahlen-Kombination anfertigen lassen und sofort nutzen.

© dpa-infocom, dpa:200706-99-692936/3