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Schutz in Millionenhöhe Was bei der Kfz-Versicherung wichtig ist

Der Herbst ist für viele Autohalter auch Zeit, über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachzudenken. Doch was braucht wer überhaupt für einen Schutz und was sollte der mindestens umfassen?

13.10.2020, 04:00

Berlin (dpa/tmn) - Autohalter werden in diesen Tagen immer wieder animiert, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Denn Stichtag, um die alte fristgemäß zu kündigen, ist meist der 30. November. Besonders dieses Jahr könnte sich das lohnen, hat die Zeitschrift "Finanztest"(Ausgabe 11/2020) in einem Vergleich von 160 Tarifen herausgefunden.

Weniger Unfälle durch Corona-Einschränkungen haben hier offensichtlich den Spielraum erhöht, um neue Kunden mit günstigeren Tarifen oder mehr Leistungen zu locken.

Beim Vergleichen ist aber nicht nur auf den Preis allein zu achten, sondern auch darauf, dass beim Wechsel nicht ungewollt weniger Leistungen geboten werden als bisher. Doch was sollten Versicherungen überhaupt als Minimum bieten, und wer braucht welche?

Schäden in Millionenhöhe können vorkommen

Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Autohalter wie schon der Name sagt verpflichtend. Sie kommt für die Schäden auf, die man anderen etwa durch einen Unfall zufügt. Die Experten raten dabei zu Höchstdeckungssummen von mindestens 100 Millionen Euro und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Das klingt viel, und solche extrem teuren Unfälle seien zwar selten. Dennoch sind diese Summen ratsam. Vorgeschrieben ist für Sachschäden nur eine Summe von 1,22 Millionen Euro. Aber jeder Cent, den die Unfallkosten darüber ausmachen, wäre ansonsten selbst zu zahlen.

Zusätzlich raten die Finanzexperten zu einer sogenannten "Mallorca-Police". Diese Erweiterung der Haftpflicht schützt, wenn Kunden einen Mietwagen im Ausland steuern.

Schäden am eigenen Auto, begleicht die Pflichtversicherung nicht. Daher reicht sie in der Regel für ältere Autos mit wenig Wert. Wer auch den eigenen Schaden ersetzt bekommen will, braucht einen freiwilligen Kaskoschutz.

Unwetterschäden und Angriff des Marders

Die Teilkaskoversicherung kommt auf, wenn in das Auto eingebrochen oder es komplett gestohlen wurde. Ferner sind Glasbruch aber auch diverse Unwetterschäden und Brand inbegriffen. Bei Marderbissen und Wildunfällen greift sie ebenfalls. Hier darauf achten, dass nicht nur Haarwild wie Rehe oder Wildschweine im Vertrag stehen. Entweder "alle Tiere" oder zumindest alle "Wirbeltiere" sollte die Police abdecken. Bei Marderbissen sind besser auch Folgeschäden mit einem Minimum von 5000 Euro inbegriffen.

Ein Neuwagen ist besser vollkaskoversichert

Die genannten Leistungen sind alle auch in einer Vollkaskoversicherung enthalten. Wichtigster Unterschied: Sie zahlt auch Schäden am eigenen Auto, die selbst verschuldet worden sind. Auch bei Vandalismus und durch Unfallflucht des Verursachers entstandene Kosten greift sie.

Die Finanzexperten raten, bei Kaskoversicherungen darauf zu achten, das folgende Punkte enthalten sind: So sollte der Tarif den "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" erklären. Fehlt der, kann der Versicherer die Zahlung kürzen, wenn der Verursacher grob fahrlässig gehandelt hat, etwa eine rote Ampel übersehen hat. Gut ist es, wenn Kaskoversicherungen anstelle des Zeitwertes den Neupreis eines Autos erstatten. Das gelte oftmals allerdings nur für die ersten sechs Monate - andere bieten es aber bis zu drei Jahren an.

Was eine Kaskoversicherung kostet, ist individuell unterschiedlich und hängt von den persönlichen Umständen wie Alter, Wohnort und vom Fahrzeug ab. "Finanztest" nennt knapp 90 Euro im Jahr für eine Teilkasko als Durchschnittswert und rund 330 für die Vollkasko. Letztere ist eher bei neuen oder teuren gebrauchten Autos ratsam.

© dpa-infocom, dpa:201012-99-918422/3

Infoseite der Finanztest