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Urlaubszeit Zentralruf der Autoversicherer hilft bei Unfall im Ausland

Bei einem Autounfall im Ausland kann die Schadensregulierung schnell kompliziert werden. Mit einem Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer kommen Autofahrer meist schon einen Schritt weiter.

13.07.2020, 16:46

Erfurt (dpa/tmn) - Über die schönste Zeit des Jahres ziehen schnell finstere Wolken, wenn man im Ausland unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird. Stressig ist das auch dann, wenn keine Personen- oder hohe Sachschäden entstanden sind. Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich der Schadenregulierungsbeauftragte der ausländischen Versicherung des Unfallgegners herausfinden, teilt der Tüv Thüringen mit.

Stammt der Unfallgegner aus einem EU-Mitgliedsland, aus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen oder der Schweiz, können Sie die Ansprüche auch in Deutschland geltend machen. Aus dem Ausland ist der Zentralruf der Autoversicherer unter der Nummer +49 40 300330300 erreichbar. Anrufer aus Deutschland wählen die Servicenummer 0800 2502600.

Kommt der Unfallgegner nicht aus einem der genannten Länder, ist der Schaden bei der ausländischen Versicherung im Herkunftsland geltend zu machen, erklärt die Prüfgesellschaft.

Geschädigte notieren sich nach einem Unfall am besten alle Daten vom Gegner sowie die Namen und Anschriften von Zeugen. Auch Beweisfotos und Skizzen vom Hergang des Unfalls mit exakter Ortsangabe sind dienlich.

Bei der Unfallaufnahme können der Europäische Unfallbericht und die Grüne Versicherungskarte helfen. Sobald Menschen verletzt wurden oder hoher Sachschaden entstanden ist, sollte stets die Polizei unter der europaweit einheitlichen Nummer 112 alarmiert werden, so der Tüv Thüringen.

© dpa-infocom, dpa:200713-99-777055/2

Beitrag beim Tüv Thüringen

Europäischer Unfallbericht beim ADAC

Europäischer Unfallbericht beim ACE