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Wer haftet? Auf Herbstlaub ausgerutscht: Eigentümer haben Pflichten

Herbstlaub kann zur Rutschpartie werden. Verletzt sich dadurch eine Person, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Was Eigentümer wissen müssen - und wie sie sich vor Schadenersatzforderungen schützen.

07.10.2020, 12:24

Hamburg (dpa/tmn) - Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass von ihrem Haus oder Grundstück keine Gefahr ausgeht, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Dazu gehört auch, dass sie ihr Grundstück sowie die angrenzenden Gehwege und Eingänge frei von Laub - und im Winter frei von Schnee - halten müssen. Diese Pflicht können Vermieter vertraglich beispielsweise auch auf ihre Mieter übertragen.

Rutscht nun eine Person aus, weil das Herbstlaub nicht vom Gehweg geräumt wurde, müssen Eigentümer - oder zuständige Mieter - mit Schadenersatzforderungen rechnen. Diese können bei Personenschäden laut BdV hoch sein.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann Versicherte in solchen Fällen vor den finanziellen Folgen schützen. Diese Versicherung ist laut BdV ohnehin unverzichtbar.

Denn sie begleicht Kosten, die entstehen, wenn sich eine Person verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Zudem könne die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen abwehren.

© dpa-infocom, dpa:201007-99-857848/2