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SChattige Zeiten 2021 enden Förderungen für Solaranlagen

Obwohl 20 Jahre alte Solaranlagen möglicherweise noch sehr gut funktionieren, ist ihre Zukunft ungewiss. Ab 2021 entfällt die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Was Betreiber wissen müssen.

Von Katja Fischer, dpa 14.09.2020, 03:08
Gert Baumbach
Gert Baumbach vzbv

Berlin (dpa/tmn) - 2021 fällt die erste Generation von Photovoltaikanlagen aus der staatlichen Förderung. Dann bekommen die Betreiber, deren Anlagen 20 Jahre alt sind, für ihren Strom keine erhöhte Einspeisevergütung mehr. Was sollen die Pioniere der Solarenergie nun also tun: Die Anlagen weiterbetreiben oder abschalten? Lohnt sich der Weiterbetrieb überhaupt noch? Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick:

Wer ist von dieser Regelung betroffen?

"Alle, deren Anlage 20 Jahre oder mehr gelaufen ist", erklärt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Ihre Betreiber bekamen über die gesamte Laufzeit eine Einspeisevergütung, die sehr hoch war. Für Anlagen, die bis Ende 2000 installiert wurden, beträgt sie 50,62 Cent pro Kilowattstunde. Diesen Betrag erhielten die Betreiber über die gesamte Laufzeit. Jetzt endet diese Förderung für die ersten Anlagen.

Im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) ist die Einspeisevergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen für eine Frist von 20 Jahren festgelegt. "Wurde die Anlage also im Jahr 2000 oder früher installiert, endet die Einspeisevergütung zum 31.12.2020", erklärt Brandis. In den kommenden Jahren fallen dann noch weitere Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung.

Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung für die Betreiber älterer Anlagen?

"Wir befürchten, dass der überwiegende Teil der Ü20-Anlagen nicht kostendeckend betrieben werden kann und deshalb abgeschaltet wird. Bis zum Jahr 2025 wären rund 1000 Megawatt Solarstromleistung und über 100 000 Solaranlagenbetreiber betroffen", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft in Berlin. Eine Abschaltung der Ü20-Anlagen sei energie- und volkswirtschaftlich jedoch nicht vertretbar, da sich der überwiegende Teil der Solarstromanlagen in einem technischen guten Zustand befindet. "Wenn wir die selbst gesetzten Klimaziele erreichen wollen, können wir auf den Weiterbetrieb dieser solaren Kraftwerksleistung nicht verzichten", mahnt Körnig an.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Anlagen ökonomisch sinnvoll weiter zu betreiben?

"Ein Ausweg wäre, die Eigenverbrauchsquote zu maximieren", meint Andreas Kuhlmann, Geschäftsführungsvorsitzender der Deutschen Energie-Agentur in Berlin. Seiner Meinung nach ist dies die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. "Da die ersten Anlagen sogenannte Volleinspeiser waren, müssen sie technisch umgerüstet werden, damit der erzeugte Solarstrom nun im eigenen Haushalt genutzt werden kann. Das ist aber machbar."

Dürfen die Betreiber ihren Strom jetzt zu Marktpreisen ins Netz einspeisen?

Grundsätzlich besteht nach Ablauf der EEG-Förderung weiterhin ein Anspruch auf die Netzanbindung der Anlage. "Aber der Betreiber darf nicht auf eigene Faust Strom ins Netz einspeisen", sagt Brandis. Hierzu ist im Rahmen einer "sonstigen Direktvermarktung" ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen, den Stadtwerken oder einem Stromhändler notwendig. Der Strom wird dann viertelstündlich bilanziert am Markt verkauft.

© dpa-infocom, dpa:200911-99-521916/2

Andrea Warnecke
Andrea Warnecke
dpa-tmn
Christian Schlüter
Christian Schlüter
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
BSW-Solar
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