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Wasser nicht vergessen: Entwässerung bei Hausbau planen

Wer privat ein Haus baut, sollte sich von Anfang an intensiv um die Entwässerung kümmern. Denn sind die Leitungen nicht gut geplant, können im Ernstfall Schäden an Gebäude und Hausrat drohen. Und das kann ins Geld gehen.

Von Sabine Meuter, dpa 25.04.2016, 04:00

Regensburg (dpa/tmn) - Endlich im Eigenheim - und dann passiert das: Ein Wolkenbruch prasselt auf das Grundstück und setzt die Kellerräume unter Wasser. Noch dazu scheinen die Abwasserrohre verstopft. Situationen wie diese kommen durchaus häufiger vor, als man denkt.

Bauherren schenken dem Thema Entwässerung oft nicht genügend Beachtung, weiß Volker Wittmann vom Verband Privater Bauherren (VPB). Dabei kann das im Ernstfall teuer werden. Noch vor dem Grundstückskauf sollten angehende Bauherren sich mit dem Thema Anschlussleitung an die öffentliche Abwasseranlage befassen, rät auch Daniela Stanek vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.

Beim Bauamt der jeweiligen Kommune ist zu klären, ob nötige Versorgungsanschlüsse zum Beispiel für Wasser und Strom vorhanden sind und auch die Entsorgung des anfallenden Abwassers möglich ist. Existiert ein Abwassernetz, besteht Anschlusszwang. Der Bauherr hat dann keine andere Wahl. Das regionale Abwasserunternehmen kann notfalls gerichtlich den Anschluss erzwingen, sagt Stanek.

Entstehen neue Baugebiete, dann sind es in den meisten Fällen die Kommunen, die sich um die Kanalnetzanschlüsse kümmern. Bezahlen müssen das aber die Grundstückskäufer, betont Stanek. Bei Einzelgrundstücken ist es Sache des Bauherrn, sich um die Anschlüsse zu bemühen. Regenwasser muss vielerorts auf dem Grundstück versickern, das im Haus anfallende Schmutzwasser ist hingegen in das vorhandene Abwassernetz zu leiten.

Die Kosten sind regional unterschiedlich. Sie sind in kommunalen Satzungen geregelt. Kanalanschlüsse schlagen im Schnitt mit zwischen 5000 und 10 000 Euro zu Buche, erklärt Wittmann. Es kann aber auch mehr sein. Maßgebend ist die konkrete Grundstückssituation, hebt Dietrich Kabisch vom Bauherren-Schutzbund (BSB) in Berlin hervor. So muss geklärt werden, ob ein Kanalübergabeschacht möglicherweise auf dem Grundstück schon vorhanden ist oder nicht. Wenn er erst hergestellt werden muss, ist entscheidend, wo sich der Abnahmepunkt am kommunalen Kanalnetz befindet und ob hierfür etwa eine Straßenquerung nötig ist.

Auch die Lage des Hauses auf dem Grundstück spielt eine Rolle. Es ist ein Unterschied, ob sich das Gebäude im Bereich der Straße befindet und vielleicht nur 5 Meter bis zum Übergabeschacht zu überbrücken sind oder ob zwischen beiden Stellen 30 Meter oder mehr liegen, betont Kabisch. Solche Gegebenheiten können oft genannte Kostenpauschalen nicht widerspiegeln. Besser ist es, sich bei den kommunalen Trägern über Gebühren und Kosten bezogen auf das ganz konkrete Grundstück zu informieren, empfiehlt der Bauherrenberater.

Sobald dieser Punkt geklärt ist, sollten Häuslebauer sich von Fachleuten einen Entwässerungsplan erstellen lassen. Das ist bei Hausbauverträgen mit Hausbauplänen in der Regel nicht im Vertrag enthalten, erklärt Kabisch. Er empfiehlt privaten Bauherren eine Anfrage bei ihrer Baufirma, ob und zu welchen Bedingungen sie die Planung, Koordinierung und Ausführung der Hausanschlüsse mit übernehmen. Ist die Firma dazu bereit, sollte dies auch im Vertrag festgeschrieben werden.

Möglich ist es aber auch, Planungs- und Ausführungsleistungen für Kanalanschlüsse an andere Firmen und Dienstleister zu vergeben. Oft lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und die Preise mit den Leistungen zu vergleichen.

Probleme kann es nach Angaben des Verbands Privater Bauherren geben, wenn die Leitungen unter der Gebäudesohle vom Bauträger, die weiterführenden Leitungen außerhalb des Gebäudes, aber noch auf dem Grundstück, dagegen von einer Tiefbaufirma hergestellt werden, die in der Regel direkt vom Bauherren beauftragt wird. In solchen Fällen muss vorab vertraglich geregelt werden, wer am Ende den Dichtheitsnachweis für alle erdverlegten Leitungen und Schächte durchführt, erklärt Wittmann. Zum Dichtheitsnachweis gehört auch eine Zeichnung, die den tatsächlich hergestellten Verlauf der Leitungen sowie der Schächte aufzeigt. Zum Schluss folgt die Dichtheitsprüfung.

Sind Rückstauklappen in der Abwasseranlage montiert, dann sollten Hausbesitzer die einwandfreie Funktion einmal im Jahr von einem Fachbetrieb prüfen lassen. So lassen sich böse Überraschungen wie verstopfte Rohre oder überflutete Keller vermeiden, sagt Wittmann.

BSB-Vertrauensanwälte