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Gegen Naturgefahren absichern Wenn es plötzlich stark regnet: Wer zahlt Schäden am Haus?

Naturgewalten wie Starkregen werden häufiger, überschwemmte Keller oder auch ganze Wohnungen ebenfalls. Hausbesitzer können sich aber gegen Elementarschäden versichern. Doch nur wenige tun das.

Von Sandra Ketterer, dpa 19.06.2017, 03:04

Berlin (dpa/tmn) - Den 29. Mai 2016 werden die Einwohner von Braunsbach in Baden-Württemberg nicht vergessen. Drei Bäche schwellen in kürzester Zeit an und treten über die Ufer. Das Wasser dringt in die Häuser ein, bringt Schlamm der umliegenden Felder mit, die Erde rutscht.

Viele Häuser sind danach einsturzgefährdet. Braunsbach ist ein Beispiel von vielen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zählte allein im Mai und Juni vergangenen Jahres zehn weitere schwere Unwetterfälle mit ähnlichen Folgen. Experten raten Eigentümern daher zu einer Versicherung mit Elementarschadenschutz. Doch nur wenige entscheiden sich dafür.

Der Elementarschadenzusatz der Wohngebäudeversicherung schütze Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Sie zahle für Schäden zum Beispiel durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, aber auch durch Schneedruck, Erdrutsche und Erdsenkungen. "Sie übernimmt die Kosten für Reparaturen im und am Haus", sagt Jarosch. Auch ein kompletter Abriss des Gebäudes und die Konstruktion eines neuen, gleichwertigen Hauses seien mitversichert.

Offenbar schätzen aber viele Eigentümer in Deutschland die Gefahr als gering ein. "Nur 37 Prozent der Wohngebäude sind gegen Elementarschäden versichert", sagt Jarosch. Eine Umfrage des GDV im vergangenen Jahr habe zudem gezeigt, dass viele Besitzer die Gefahr durch Hochwasser unterschätzten. "Viele glauben außerdem, dass sie ausreichend über die Wohngebäudeversicherung geschützt sind."

Das ist aber nicht immer der Fall. Die Gebäudeversicherung selbst biete zwar auch Schutz vor existenziellen Risiken, ergänzt Annegret Jende von der Stiftung Warentest in Berlin. "Versichert sind Schäden durch Leitungswasser, Feuer und Sturm." Dazu zählten Schäden an Heizungs- und Sanitäranlagen durch plötzlichen, nicht vorhersehbaren Frost oder kaputte Fensterscheiben durch Hagel. Elementarschäden seien jedoch über die gesonderte Option abgedeckt.

Die Sparte sei erst 2010 in die Standardbedingungen des GDV als vierter Bereich der Gebäudeversicherung integriert worden. Vorher hätten Eigentümer sie nur als separaten Vertrag abschließen können, sagt Jende. Viele Anbieter hätten den Baustein in ihren Produkten inzwischen eingeschlossen, so dass er gezielt abgewählt werden müsse, bestätigt Jarosch.

"Manche Eigentümer setzen aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit darauf, im Schadenfall auch zukünftig Unterstützung vom Staat oder durch Spenden zu erhalten", sagt Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Darauf gebe es aber keinen Rechtsanspruch. Vielen sei die Versicherung schlicht zu teuer, manche erhielten auch einfach keinen Schutz. Dennoch sei diese Versicherung nötig. "Versicherungen sind dazu da, Existenzrisiken abzusichern. Wenn mein Haus beschädigt wird, werde ich es kaum aus eigenen Mitteln wieder aufbauen können", meint Heyer.

Wie teuer die Versicherung ist, hängt auch ab von der Region, in der das Gebäude steht. Bei Hochwasser unterscheiden die Versicherer die Gefahrenlage in vier Risikozonen, eingeteilt in das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo). In der niedrigsten Zone 1 kommt ein Hochwasser statistisch alle 200 Jahre vor, in der höchsten einmal in zehn Jahren.

Die Erfahrung der Versicherer zeige, dass der Schutz auch in Gegenden wichtig sein kann, die nicht zu einer typischen Gefahrenregion zählen, sagt Jende. Viele Versicherer übernähmen aber keinen Schutz für Häuser in Zürs 4.

Neben der Lage des Hauses werden auch Vorschäden in die Kalkulation des Jahresbeitrages einbezogen. Jende empfiehlt, bei einer Wohngebäudeversicherung auf bestimmte Zusatzleistungen zu achten. Dazu gehörten auch die Übernahme der Hotelkosten für eine bestimmte Zeit, falls das Haus nach dem Schaden unbewohnbar sei, sowie die Übernahme der Kosten für einen Sachverständigen bei großen Schäden.

Eine Versicherungspflicht gebe es nicht, ergänzt Heyer. "Daher darf man nicht gleich aufgeben, wenn man von der ersten, zweiten, dritten Versicherung eine Ablehnung bekommt", rät Heyer. Auch Jarosch rät Hausbesitzern zu Beharrlichkeit. "Um die 130 Versicherer in ganz Deutschland bieten Elementarschadenschutz an." Auch wenn nicht jeder der Anbieter bundesweit Risiken abdecke, sei es sinnvoll, hartnäckig zu bleiben.

Infos des GDV

Kompass Naturgefahren

Überschwemmungsriskio einschätzen