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Förderung Wie Eigentümer Einbruchschutz finanzieren können

Wer seine Immobilie sicher gegen Einbruch machen will, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Doch ganz alleine brauchen Eigentümer die finanzielle Last nicht schultern: Für viele Maßnahmen gibt es vergünstigte Kredite, Zuschüsse oder Steuervergünstigungen.

Von Uwe Roth, dpa 30.07.2018, 11:12

Stuttgart (dpa/tmn) - Sicherheit kostet Geld. Wer seine Haus- oder Wohnungstür einbruchsicher machen möchte, muss bis zu 600 Euro dafür investieren, erklärt Thomas Krauß.

Sollen zusätzlich auch noch alle Fenster gesichert werden, können schon mal bis zu 5000 Euro fällig werden, weiß der Sicherheitsexperte beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

Vor so hohen Kosten schrecken manche Eigentümer aber zurück. Zu Unrecht, wie Krauß findet: "Die erste Frage muss doch sein, wie viel ist mir meine Intimsphäre wert?", gibt der Kriminalbeamte zu bedenken. Eine schlichte Kosten-Nutzen-Rechnung ist für ihn nicht zielführend. Der Einbrecher, sagt er, stiehlt den Betroffenen die Sicherheit. "Die ist mit Geld nicht wieder herstellbar."

Eigentümer müssen Maßnahmen zum Einbruchschutz aber nicht komplett alleine finanzieren, denn es gibt Förderung. Erste Anlaufstelle dafür ist die Förderbank KfW. Sie bietet unter anderem einen Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro für alle, die einbruchsichernd umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen. Der Zinssatz beginnt bei 0,75 Prozent.

Bei den Zuschüssen hat die KfW eine Staffelung vorgesehen: Für Investitionen bis zu 1000 Euro gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Darüber hinaus ist der Finanzierungsanteil bis maximal 1600 Euro bei zehn Prozent geblieben. "Bereits mit kleinen Maßnahmen können Einbruchsversuche erheblich erschwert werden", ist Peter Hofmann, Abteilungsdirektor Produktmanagement Wohnen, überzeugt.

Voraussetzung bei beiden Förderarten ist, dass die Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden und nicht erst, wenn die Handwerker schon im Haus sind. Nach Auskunft einer KfW-Sprecherin lag der durchschnittliche Zuschussbetrag 2017 bei 550 Euro. Insgesamt genehmigte die Förderbank im vergangenen Jahr rund 65.100 Anträge auf einen Zuschuss sowie 508 auf einen Kredit.

Eine andere Möglichkeit ist eine Steuererleichterung. Kosten beispielsweise für die Installation einer Gegensprechanlage, den Einbau eines Mehrfachverriegelungssystems oder die Montage einer Videoüberwachung können zumindest teilweise steuerlich geltend gemacht werden, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). 20 Prozent der jeweiligen Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten lassen sich absetzen.

Jährlich dürfen allerdings nur maximal 1200 Euro als Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung unbedingt getrennt ausgewiesen werden, rät die VLH. Barzahlungen gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt übrigens nicht. Wichtig: Wer eine KfW-Förderung bekommen hat, kann die steuerliche Förderung nicht zusätzlich in Anspruch nehmen. Der Gesetzgeber will eine Doppelförderung verhindern.

Neben KfW und Steuerbehörden gibt es in einigen Bundesländern zusätzliche Angebote. Darauf weist Krauß hin. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel vergibt zinsgünstige Kredite bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen in moderne Sicherheitstechnik bei Bestandsbauten bis Jahresende mit insgesamt 1,6 Millionen Euro. Die Stadt Heidelberg bezuschusst Investitionen in die Einbruchssicherheit ebenfalls. Die Prämie beträgt hier maximal 2500 Euro je Wohnungseinheit.

Auf die Höhe der Prämie für die Hausratversicherung wirken sich die Maßnahmen aber in der Regel nicht aus. Die Chance, nach der Anschaffung eines Sicherungssystems eine günstigere Police zu erhalten, sieht eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als eher gering an: "Grundsätzlich entfällt nur ein verhältnismäßig geringer Teil der Gesamtprämie für die Hausratversicherung auf das Risiko Einbruch", heißt es zur Begründung. Die Höhe der Versicherungsbeiträge liege aber in der Verantwortung der einzelnen Unternehmen.

Prinzipiell können die Aufwendungen für eine Hausratversicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Diese wertet der Staat nämlich als Sachversicherung, die nicht ausschließlich der Vorsorge dient. Eine Ausnahme ist, wenn sich im Privathaushalt ein beruflich genutztes Arbeitszimmer befindet. Die Ausgaben für die Hausratversicherung lassen sich dann unter Umständen anteilig als Werbungskosten absetzen.

Fördermöglichkeiten der KfW

Infos des GDV

Tipps der VLH

Hinweise der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder