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Streuen und Schippen Wie viel Winterdienst ist nötig?

Schneeschippen gehört eindeutig nicht zu den schönen Dingen im Winter. Doch es ist so notwendig wie die Erfüllung der Streupflicht, damit Anwohner und Passanten nicht hinfallen und damit sich keiner verletzt. Ein Überblick zu den Pflichten für Hausbesitzer und Mieter.

Von Uwe Roth, dpa 12.11.2018, 04:02

Berlin (dpa/tmn) – Der erste Schneefall ist noch schön. Aber irgendwann wird es zu viel - wenn der Gehweg aufgrund der weißen Massen nicht mehr sichtbar ist, wenn Eiszapfen an den Dachrinnen über Nacht gefährliche Längen erreichen und sich auf dem Dach eine dicke Schneedecke staut.

Dann müssen die Anwohner ran - mit Schneeschippen oder Streuen. Denn rutscht ein Spaziergänger auf dem Weg vor dem Haus aus, trifft ihn ein herabfallender Eiszapfen von der Regenrinne oder stürzen gefrorene Schneemassen vom Dach, tragen sie die Verantwortung und womöglich hohe Schadenersatzkosten. Was müssen Hausbesitzer und Mieter also mindestens tun, um sich abzusichern?

Muss man auch den öffentlichen Gehweg räumen?

Die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum obliegt der Gemeinde. Aber üblicherweise übertragen die Kommunen diese Pflichten den Grundstücksbesitzern. Wie genau das geregelt ist, weiß die jeweilige Verwaltung.

Bin ich als Mieter überhaupt zuständig?

"Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Eine Regelung nur in der Hausordnung reiche nicht aus.

Muss ich auch nachts die Wege räumen?

In der Regel beginnt die Räumpflicht zwischen 6.00 und 7.00 Uhr und endet etwa um 21.00 Uhr, erklärt Steffen Haase vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 5 U 1479/14) zeigt aber, dass etwas anderes gilt, wenn der Eigentümer weiß, dass Passanten sein Grundstück schon früher betreten. Dann muss auch früher geräumt werden. Bei Glatteisbildung besteht grundsätzlich sofortige Streupflicht. Für Räumen und Streuen gilt aber auch: Lokale Ausnahmen sind möglich.

Reicht es, einmal am Tag die Wege zu befreien?

Schneit es ununterbrochen weiter, müssen Hausbesitzer nicht durchgängig immer wieder die Wege freiräumen, erläutert Haase. Aber er verweist darauf, dass dies in einzelnen Kommunen auch anders geregelt sein kann. Also am besten bei der Stadtverwaltung fragen. Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus festgestellt, dass Anlieger bei der Streupflicht mehrmals pro Tag in der Pflicht sein können (Az.: VI ZR 49/83).

Muss ich mein Dach von Schnee und Eiszapfen räumen?

Eiszapfen am Ende des Daches und eine dicke weiße Decke über den Ziegeln können sich bei Witterungsschwankungen lösen, herabsausen und darunter stehende Menschen schwer verletzen. Auch dafür tragen Hausbesitzer Verantwortung und müssen das Dach deshalb räumen. Jedoch betont Eva Neumann vom Eigentümerverband Haus & Grund, dass man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, "sondern lieber Passanten mit einem Schild oder einer Absperrung warnen und einen Dachdecker oder notfalls die Feuerwehr zu Hilfe rufen" sollte. Man darf sie aber nur rufen, wenn Gefahr im Verzug ist - und der Einsatz kostet Geld.

Eiszapfen an der Dachrinne können zu einem tödlichen Geschoss werden. Daher sollte man die Bereiche darunter erst mal absperren und dann das Dach räumen. Foto: Florian Schuh
Eiszapfen an der Dachrinne können zu einem tödlichen Geschoss werden. Daher sollte man die Bereiche darunter erst mal absperren und dann das Dach räumen. Foto: Florian Schuh
dpa-tmn
Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Foto: Tobias Hase
Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Foto: Tobias Hase
dpa-tmn