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Hausbewohner dürfen Musizieren nicht gänzlich verbieten

Ob Blockflöte, Geige oder Schlagzeug - Musikinstrumente können laut sein. Übt ein Nachbar ein solches Instrument regelmäßig, gefällt das den anderen Mietern nicht unbedingt. Dennoch können sie das Musizieren nicht gänzlich verbieten.

11.12.2015, 10:18

München (dpa/tmn) - Wenn ein Bewohner in einem Mehrfamilienhaus Schlagzeug spielt, können Nachbarn ihm dies nicht völlig verbieten. Darauf weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) in München hin.

Denn auch wenn sie ein Recht auf Ruhe haben, jeder Bewohner hat auch ein Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Die anderen Hausbewohner haben also keinen Anspruch darauf, dass der Schlagzeuger sein Musizieren gänzlich unterlässt.

Grundsätzlich müssen Musiker aber Rücksicht nehmen und die üblichen Ruhezeiten einhalten - täglich von 12.00 bis 14.00 Uhr, sowie nachts von 22.00 bis 7.00 Uhr darf ein Instrument also nicht gespielt werden. Auch sollte nicht länger als zwei Stunden täglich musiziert werden. Im Streitfall legen die Gerichte genaue Übungszeiten fest. Diese können je nach Instrument und Lautstärke sehr unterschiedlich ausfallen.

Wird beim Schlagzeugüben beispielsweise der Grenzwert für Zimmerlautstärke nicht eingehalten, können die Richter die Übungszeit stark einschränken. Ein entsprechendes Urteil hat etwa das Landgerichtes München I gefällt (Az.: 15 S 7629/13). Im konkreten Fall wurde der Grenzwert um den Faktor 100 überschritten. Die Richter entschieden deshalb, dass der Schlagzeuger täglich höchstens 30 Minuten - zu festgelegten Zeiten - üben darf.