1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Haus & Garten
  6. >
  7. L- auf H-Gas: Eigentümer können Zuschüsse beantragen

Umstellung in kommenden Jahren L- auf H-Gas: Eigentümer können Zuschüsse beantragen

Einige Hauseigentümer in Deutschland müssen künftig ihre Gasgeräte auf Erdgas der Gruppe H umstellen. Ist das nicht möglich, ist ein teures Neugerät notwendig. Eine Verordnung soll diese "wirtschaftliche Härte" mildern.

01.08.2017, 03:14

Bonn (dpa/tmn) - Wer bislang noch L-Gas vom Netzbetreiber bezieht, muss in den kommenden Jahren seine Gasgeräte auf H-Gas umstellen lassen. Ist das nicht möglich, ist die Anschaffung von neuen Geräten notwendig.

Die Kosten dafür tragen Wohnungs- und Hauseigentümer aber nicht zwingend alleine, berichtet die Bundesnetzagentur in Bonn.

Die Erdgassorten L- und H-Gas unterscheiden sich im Brennwert und werden in getrennten Netzen transportiert. Bis 2030 sollen einige Netzgebiete in Deutschland vom Erdgas der Gruppe L auf Erdgas der Gruppe H umgestellt werden.

Zuschüsse für die sogenannte Marktraumumstellung können Eigentümer bei ihrem Netzbetreiber beantragen. Für bestimmte Neugeräte muss er laut Energiewirtschaftsgesetz einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zahlen.

Außerdem soll eine Verordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte die wirtschaftliche Härte abmildern. Haushalte können rückwirkend zum 1. Januar Ansprüche geltend machen - je nach Alter des Geräts.

Ist das auszutauschende Gerät beispielsweise jünger als zehn Jahre, haben Eigentümer Anspruch auf 500 Euro Erstattung vom Netzbetreiber. Bei 10 bis 20 Jahre alten Geräten erhalten sie 250 Euro und bei 20 bis 25 Jahre alten Geräten 100 Euro zusätzlich. Das gelte allerdings nur für Heizgeräte, nicht für Warmwasserbereiter oder Gasherde.

Ob ein Austausch oder eine Geräteanpassung erforderlich ist, erfahren Betroffene vom Netzbetreiber, erläutert Michael Reifenberg von der Pressestelle der Bundesnetzagentur "Wann genau eine Gemeinde oder ein Stadtteil umgestellt wird, teilt der örtliche Gasnetzbetreiber rechtzeitig mit", so Reifenberg.

Von der Marktraumumstellung von L- auf H-Gas sind hauptsächlich Häuser und Wohnungen im Nordwesten Deutschlands betroffen. Dazu zählen Haushalte in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Meldung der Bundesnetzagentur

Verordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte

Fragen & Antworten

Energiewirtschaftsgesetz - Förderungsanspruch