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Sanierung Mehr Förderung für energieeffiziente Gebäude ab 2021

Im Jahr 2021 gibt es einige Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Was bedeutet dies für Eigentümer? Und welche Maßnahmen treten wann in Kraft?

21.12.2020, 12:42
Andrea Warnecke
Andrea Warnecke dpa-tmn

Stuttgart (dpa/tmn) - Ab 1. Januar 2021 gilt ein neues Programm zur Förderung für effiziente Gebäude (BEG). Zunächst verändert sich dadurch die Förderung für energetische Einzelmaßnahmen, teilt das Informationsprogramm Zukunft Altbau mit. Ab 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe in Kraft - dann ist zusätzlich die neue Förderung für Gesamtsanierungen abrufbar.

Wenn Eigentümer einen geförderten individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen, erhalten sie fünf Prozentpunkten mehr Fördergelder. Wer zudem erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, kann als Bonus weitere fünf Prozentpunkte mehr bekommen. Zudem wird die Planung und Baubegleitung eines Fachmanns künftig gefördert und kann in den Teilprogrammen direkt mitbeantragt werden.

Bei der EE-Effizienzhausklasse erhöhen sich zudem die förderfähigen Kosten auf maximal 150000 Euro pro Wohneinheit - damit steigen sie im Jahr 2021 um 30000 Euro, zuvor waren es maximal 120000 Euro.

Das neue Programm integriert nach Angaben von Zukunft Altbau zehn KfW- und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-) Förderprogramme ganz oder teilweise. Neben dem Zuschuss gibt es ab 1. Juli 2021 zudem eine neue Kreditvariante. Bis dahin gelten laut Informationsprogramm die alten Regeln der Förderbank KfW.

© dpa-infocom, dpa:201221-99-773419/2

Förderwegweiser Energieeffizienz des BAFA

Informationsprogramm Zukunft Altbau

Energetische Förderung der KfW