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Herabtropfendes Wasser Beim Gießen auf dem Balkon Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Platsch - und plötzlich landet ein Wasserschwall auf der Zeitung, die man gerade genüsslich auf dem Balkon lesen wollte. Wieder einmal hat der Nachbar seinen Pflanzen so viel Wasser gegeben, dass es nach unten tropft. Hat er das Recht dazu?

30.07.2018, 03:58

Berlin (dpa/tmn) - Gerade in der heißen Jahreszeit benötigen auch Balkonpflanzen viel Wasser. Beim Blumengießen sollte man aber darauf achten, dass andere Bewohner nicht in ihrer Balkonnutzung beeinträchtigt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

So sollte möglichst vermieden werden, dass herabtropfendes Wasser auf den Balkon oder die Terrasse der Nachbarn gelangt. Denn laut dem Landgericht München I können diese verlangen, dass über ihnen wohnende Nachbarn nicht gerade dann Blumen gießen, wenn sie selber ihre Freiflächen nutzen und durch herabtropfendes Wasser gestört werden könnten (Az.: 1 S 1836/13).

Daher sollte das Blumengießen möglichst dann erfolgen, wenn die Nachbarn ihre Balkone oder Terrassen gerade nicht nutzen. Oder die Nachbarn sollten vorher gefragt werden, ob sie durch das Blumengießen gestört werden.

Wer beim Blumengießen fortlaufend keine Rücksicht auf die Nachbarn nimmt und so nachhaltig den Hausfrieden stört, muss sogar mit einer Abmahnung des Vermieters rechnen. Denn die betroffenen Nachbarn können vom Vermieter verlangen, dass er Störungen des Hausfriedens unterbindet.