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Mietrechtstipp Kleinstreparaturen können auf Mieter übertragen werden

Wenn Kleinigkeiten in der Mietwohnung kaputtgehen, dann sind auch die Mieter gefragt, den Schaden selbst zu beheben. Die Kosten müssen sich jedoch in einem bestimmten Rahmen halten.

10.02.2020, 04:06

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter können Mieter dazu verpflichten, die Kosten für Kleinstreparaturen selbst zu tragen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Allerdings gibt es gewisse Regeln.

Eine solche Klausel im Mietvertrag ist nur wirksam, wenn sie nur für Gegenstände gilt, die einem häufigen Zugriff ausgesetzt sind. Außerdem muss sie Grenzen sowohl für die einmaligen Kosten als auch für die des ganzen Jahres enthalten.

Laut Rechtssprechung dürfen die Kosten 120 Euro im Einzelfall sowie bis zu acht Prozent der Jahresmiete im Jahr nicht übersteigen (Amtsgericht Berlin-Neukölln, Az.: 10 C 332/12; Amtsgericht Braunschweig, Az.: 116 C 196/05).

Daher fällt laut dem Landgericht Hamburg der Austausch zerbrochener Glasscheiben nicht unter den Begriff Kleistreparaturen (Az.: 324 O 75/90). Denn diese unterliegen - anders als beispielsweise Fenstergriffe - nicht dem häufigen Zugriff des Mieters.