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Mietrechts-Tipp Mieter haben keinen Anspruch auf Klimaanlage

Wer im Dachgeschoss wohnt, leidet im Sommer oft unter einer sehr warmen Wohnung. Wird es zu heiß, ist der Vermieter gefragt - was er gegen die Hitze tut, darf er aber selbst entscheiden.

10.08.2020, 04:00
Wolfram Kastl
Wolfram Kastl dpa

Berlin (dpa/tmn) - Gerade in Dachgeschosswohnungen kann es im Sommer heiß werden. Abhilfe schaffen können Klimaanlagen. Einen Anspruch darauf haben Mieter aber nicht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Denn sommerliche Temperaturen stellen grundsätzlich keinen Mietmangel dar.

Wenn es in einer Wohnung im Sommer untypisch heiß wird, kann der Vermieter aber verpflichtet sein, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Explizit den Einbau einer Klimaanlage kann der Mieter aber nicht verlangen. Der Vermieter kann frei entscheiden, welche Maßnahmen er trifft.

Zudem muss der Vermieter auch dem Einbau einer fest installierten Klimaanlage auf Mieterkosten nicht zustimmen. Das Aufstellen einer mobilen Klimaanlage ist jedoch zu dulden.

© dpa-infocom, dpa:200807-99-82212/2