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Nachzahlungen vermeiden Mieter können ihre Nebenkostenvorauszahlung anpassen

Nicht nur Vermieter, sondern auch Mieter dürfen die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ändern - etwa, um am Jahresende nicht auf einen Schlag viel Geld nachzahlen zu müssen. Dabei sind aber einige rechtliche Vorgaben zu beachten.

01.04.2019, 03:55

Berlin (dpa/tmn) - Wenn die Nebenkostenabrechnung auf dem Tisch liegt und eine deutliche Nachzahlung fällig wird, stellt sich immer wieder die Frage, ob die Vorauszahlungen angepasst werden sollen. In der Regel wird der Vermieter den Betrag anpassen wollen, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Doch auch der Mieter darf selbst aktiv werden.

Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung angemessen festzulegen. Sein Interesse ist, eine Summe zu bestimmen, welche die voraussichtlichen jährlichen Nebenkosten der Mietwohnung ungefähr abdeckt. Der Mieter hat seinerseits ein Interesse, hohe Nachzahlungsbeträge am Ende des Abrechnungszeitraumes zu vermeiden.

Ebenfalls im Gesetz ist die Form der Anpassung geregelt: Derjenige Vertragspartner, der die Vorauszahlung ändern möchte, muss sein Anliegen in einem einfachen Schreiben an die andere Mietvertragspartei - den Vermieter oder Mieter - senden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Paragraf 556

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Paragraf 560