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Wohnung regelmäßig überprüfen Mieter müssen bei Abwesenheit weiter Miete zahlen

Auch bei längerer Abwesenheit müssen Mieter weiterhin Miete zahlen und die Wohnung in Schuss halten. Das hat der BGH entschieden.

05.10.2020, 04:51

Berlin (dpa/tmn) - Mieter sind trotz Mietvertrag nicht verpflichtet, die Wohnung tatsächlich regelmäßig zu bewohnen. Sie müssen allerdings trotzdem ihren mietvertraglichen Pflichten nachkommen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Auch wenn Mieter ihre Wohnung nicht nutzen, muss die Miete beglichen werden und kann nicht um einen entsprechenden Betrag gekürzt werden. Anderweitige Pflichten müssen ebenfalls weiterhin durch den Mieter ausgeführt werden. So bleibt er etwa verpflichtet, vereinbarte Treppenhausreinigungen vorzunehmen oder regelmäßig zu lüften.

Es muss durch den Mieter dafür Sorge getragen werden, dass keine Schäden an der Wohnung entstehen. Dafür ist es notwendig, dass die Wohnung regelmäßig überprüft wird und bei längerer Abwesenheit dafür gesorgt wird, dass der Vermieter notfalls Schäden beheben kann. Dafür muss der Mieter den Vermieter informieren, wer in seiner Abwesenheit einen Schlüssel besitzt. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1971 klargestellt (Az.: VIII ZR 164/70).

© dpa-infocom, dpa:201002-99-799166/3