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Urteil Mieter müssen Klagen gegen höhere Nebenkosten gut begründen

Gegen allzu hohe Kostensteigerungen können Mieter sich wehren. Allerdings müssen sie auch nachweisen können, dass die Kosten tatsächlich unverhältnismäßig gestiegen sind - und dafür zum Beispiel zunächst Belege einsehen.

29.03.2019, 13:58

Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen auch hohe Kostensteigerungen im Zweifel hinnehmen. Allein der Hinweis, dass bestimmte Ausgaben in einer Nebenkostenabrechnung stark gestiegen sind, reicht jedenfalls nicht aus, um Geld vom Vermieter zurückzufordern.

Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg müssen sich Mieter zunächst ernsthaft darum bemühen, die Belege einzusehen (Az.: 13 C 152/18). Denn nur dann könnten sie überprüfen, welche Kosten eventuell nicht umlagefähig sind, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 5/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.

In dem verhandelten Fall verlangten die Mieter die Auszahlung eines Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung. Ihrer Ansicht nach hätten die Gartenpflegekosten und die anteilige Umlage des Hausstroms aus den Nebenkosten herausgenommen werden müssen. Die Grünpflegekosten seien gegenüber dem Vorjahr um nicht nachvollziehbare 62 Prozent gestiegen, die Kosten für den Hausstrom um 10 Prozent. Auf eine Bitte, die Belege einsehen zu können, hatte die Vermieterin nicht reagiert.

Die Klage gegen die Vermieterin hatte keinen Erfolg. Allein der Hinweis auf stark gestiegene Kosten reiche nicht aus, erklärte das Gericht. Die Mieter hätten vor der Klage die Belege einsehen müssen, um zu erklären, welche Ausgaben aus ihrer Sicht nicht umlagefähig sind. Da die Vermieterin auf eine erste Bitte zur Belegeinsicht nicht reagiert habe, wäre zumindest eine weitere Aufforderung erforderlich gewesen.

Auch der Hinweis der Mieter, dass aufgrund von Bauarbeiten keine Grünpflegearbeiten stattgefunden haben könnten, reichte dem Gericht nicht. Hier hätten wenigstens Umfang und Zeitrahmen der Arbeiten dargelegt werden müssen.