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Nur in die Fugen Mieter muss Fliesen mit Bohrlöchern bei Auszug ersetzen

Schränke oder Haken in Bad oder Küche an den Wänden zu befestigen macht es meistens erforderlich, ein Loch in die geflieste Wand zu bohren. Aber dürfen Mieter das überhaupt?

19.11.2018, 03:55

Berlin (dpa/tmn) - Mieter dürfen in die Badezimmer- und Küchenwände bohren, um etwa einen Spiegel, Handtuchhalter, eine Duschstange oder Halterungen für die Klopapierrolle und die Toilettenbürste anzubringen.

Hierbei sollten sie jedoch darauf achten, dass sie möglichst nicht die Wandfliesen anbohren, sondern die Löcher in die Fugen platzieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Denn wenn das Anbohren der Fliesen für die normale Nutzung des Raumes nicht unbedingt erforderlich ist, stellt es eine verbotene Substanzverletzung dar. Das kann dazu führen, dass der Mieter die beschädigten Fliesen spätestens beim Auszug ersetzen muss. Lassen sich keine Ersatzfliesen beschaffen und lässt sich auch durch andere Fliesen kein dekorativ ansprechender Zustand erzielen, droht sogar eine komplette Neuverfliesung des Bades oder der Küche auf Kosten des Mieters.

Grundsätzlich empfiehlt es sich ohnehin, die Bad- und Küchenaccessoires an die Fliesen zu kleben, statt zu bohren.