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Engel und leuchtende Sterne Was bei Weihnachtsschmuck an Außenwänden zu beachten ist

Zur Weihnachtszeit bringen viele Mieter Weihnachtsschmuck an den Fassaden an. Das kann der Vermieter verbieten und optische Beeinträchtigung als Argument nennen. In einem Fall ist dieses aber wirkungslos.

14.12.2018, 10:44
Wenn der Weihnachtsschmuck von der Straße aus zu sehen ist, stellt er eine optische Beeinträchtigung dar. Deswegen kann ihn der Vermieter verbieten. Foto: Arno Burgi
Wenn der Weihnachtsschmuck von der Straße aus zu sehen ist, stellt er eine optische Beeinträchtigung dar. Deswegen kann ihn der Vermieter verbieten. Foto: Arno Burgi dpa-Zentralbild

München (dpa/tmn) - Vermieter können Weihnachtsschmuck an Außenwänden von Immobilien verbieten. Darauf weist der Mieterverein München hin. Neben Fragen der Sicherheit kann auch der optische Eindruck ein Argument für ein solches Nein sein.

Sind die Engel, Sterne oder Weihnachtsmänner allerdings von der Straße aus gar nicht sichtbar, weil sie nur in Richtung Innenhof angebracht wurden, kann der Vermieter den Weihnachtsschmuck nicht ohne weiteres mit Verweis auf eine optische Beeinträchtigung verbieten, erläutern die Experten.

Wichtig ist nach Angaben des Mietervereins grundsätzlich, dass von dem Schmuck an der Fassade keine Gefahr für andere ausgeht. Die Dekoration muss so befestigt werden, dass sie auch bei Schneesturm nicht abstürzen und möglicherweise Passanten gefährden kann.