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Mängel überprüfen Wer darf ins Miethaus?

Ein defekter Boiler, eine ausgefallene Heizung, ein kaputtes Fenster: Um Mängel in einem Mietobjekt muss sich in der Regel der Vermieter kümmern. Vorher darf er die Mängel besichtigen - aber wer noch?

17.09.2019, 11:03

Nürnberg (dpa/tmn) - Vermieter haben das Recht angezeigte Mängel eines Mieters zu überprüfen. Allerdings dürfen sie zur Besichtigung nicht beliebige Dritte mitnehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landesgerichts Nürnberg-Fürth hervor (Az.: 7 S 8432/17), teilte die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg mit.

In dem verhandelten Fall machte ein Mieter den Vermieter eines Reihenhauses auf Mängel aufmerksam. Aus Sicht des Vermieters sei die Mängelanzeige unbegründet und Teil einer Schikane. Dennoch wollte er die Mängel mit einem Zeugen überprüfen - der Mieter weigerte sich wiederholt, eine Dritte Person zur Besichtigung in das Mietobjekt zu lassen. Der Vermieter kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos - es sei für ihn nicht zumutbar. Er wandte sich mit einer Räumungsklage zunächst ans Amtsgericht Erlangen (Az.: 15 C 603/17).

Die Amtsrichter wiesen die Klage ab. Mit der Begründung, dass ein Vermieter sein Besichtigungsrecht schonend ausüben muss - also das Interesse des Mieters an Unverletzlichkeit der Wohnung wahren muss. Die Besichtigung sollte effektiv durchgeführt sowie weitere Termine vermieden werden. Eine fachkundige Person wie ein Handwerker oder ein Sachverständiger sei zur Mängelbesichtigung zulässig, irgendeine dritte sachunkundige Person hingegen nicht. Das Landgericht folgte im Berufungsverfahren dieser Argumentation und wies die Klage auch ab.