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Kein Eintrag im Grundbuch Modernisierungsdarlehen ohne Grundschuldabsicherung

Nicht wenige Immobilienbesitzer nehmen ein Modernisierungsdarlehen auf. Eigentlich erfolgt in solchen Fällen ein Eintrag ins Grundbuch. Manche Geldinstitute verzichten jedoch darauf, wenn der Geldbetrag eine bestimmte Höhe nicht übersteigt.

08.06.2018, 11:45

Berlin (dpa/tmn) - Ein Modernisierungsdarlehen muss nicht mit einer Grundschuld abgesichert sein. Viele Geldinstitute verzichten auf den Eintrag im Grundbuch, wenn der Eigentümer nicht mehr als 30.000 Euro benötigt, erklärt die Stiftung Warentest in dem Heft "Finanztest Spezial - Meine Immobilie".

Zwar sind solche Darlehen meist teurer als Grundschulddarlehen. Allerdings gibt es auch Vorteile: So werden zum Beispiel keine Notar- und Grundbuchkosten fällig. Und bei der Kreditvergabe spielt der Wert der Immobilie meist keine Rolle. Der Kunde muss oft nur eine Selbstauskunft und die letzten drei Gehaltnachweise vorlegen.

Auch kann ein solcher Kredit jederzeit zurückgezahlt werden. Hierfür darf höchstens eine Entschädigung in Höhe von 1 Prozent der Restschuld verlangt werden. Bei Grundschulddarlehen hingegen ist eine Rückzahlung vor dem Ende der Zinsbindung nur im Ausnahmefall möglich. Und dann auch nur gegen eine oft viel höhere Entschädigung.