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Für Eigentümer Nach Laub-Unfall an Haftpflicht-Versicherung wenden

Auf glitschigem Herbstlaub kann schnell ein Unfall passieren. Hauseigentümer, die fürs Kehren zuständig waren, sollten dann bei finanziellen Forderungen den richtigen Ansprechpartner kennen.

30.10.2019, 08:53

Düsseldorf (dpa/tmn) - Verletzt sich ein Fußgänger auf rutschigem Herbstlaub, kann das Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Gemeinden können Hausbesitzer dazu verpflichten, auch den Bürgersteig von Blättern frei zu halten. Für Forderungen sind sie dann ebenfalls zuständig, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.

Kommt es zu einer Verhandlung, prüfen Gerichte aber, ob der Fußgänger den Unfall mitverschuldet hat oder vorsichtig genug unterwegs war. Hat der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, kann er sich an seine Versicherung wenden, wenn ein anderer dadurch zu Schaden gekommen ist und Geld fordert.

Bei Versicherten, die im Eigenheim oder einer Eigentumswohnung wohnen, tritt nach Angaben der Verbraucherschützer die Privathaftpflichtversicherung ein. Bei Eigentümern von Mehrfamilienhäusern oder Vermietern von Einfamilienhäusern ist dagegen die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht der richtige Ansprechpartner.

Bei Unfällen in einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen gibt es eine Besonderheit: Hier kann sich der Verletzte an alle Eigentümer wenden. Dafür kann er sich auch einen einzelnen Eigentümer heraussuchen. Dieser muss selbst klären, wie er das Geld von den übrigen Miteigentümern zurückbekommt, so die Verbraucherzentrale.