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Schlechte Dämmung Sommerliche Hitze in der Mietwohnung ist kein Mangel

Es gibt keine Vorschriften, wie hoch die Temperatur in einer Wohnung im Sommer maximal steigen darf. In konkreten Fällen aber können Gerichte für eine Mietminderung entscheiden.

24.06.2019, 03:46

Berlin (dpa/tmn) - Sommerliche Temperaturen in der Wohnung sind grundsätzlich kein Mietmangel. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das gilt auch für Dachgeschosswohnungen.

Eine gesetzliche Regelung, wie hoch das Thermometer in einer Mietwohnung klettern darf, gibt es nicht. Im Einzelfall haben jedoch Gerichte entschieden, dass die Bewohner die Miete anteilig für die besonders heißen Tage mindern dürfen.

Das Amtsgericht Hamburg etwa hielt im Fall einer Obergeschosswohnung, in der die Temperatur tagsüber 30 Grad und nachts mehr als 25 Grad betrug, eine Mietminderung von 20 Prozent für angemessen (Az.: 46 C 108/04).

Im konkreten Fall entsprach der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik, der zum Zeitpunkt der Errichtung der Wohnung vorgeschrieben war. Das Gericht bewertete das als Sachmangel.

Betroffene Mieter sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Dieser kann prüfen, ob sich der Wärmeschutz verbessern lässt. Einen Anspruch auf eine spezifische Maßnahme wie den Einbau einer Klimaanlage hat der Mieter aber nicht.