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Bis zu 40 000 Euro Steuerförderung für Energie-Sanierung kann sich lohnen

Wer sein Haus energetisch modernisiert, profitiert steuerlich. Doch Vorsicht: Manche weitere Fördermöglichkeit kann den Steuervorteil wieder zunichte machen.

20.02.2020, 14:03

Berlin (dpa/tmn) - Für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen wird im Wege der Einkommensteuererklärung eine Steuerermäßigung gewährt. Diese beträgt im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im nächsten Jahr jeweils 7 Prozent der Kosten, höchstens jedoch jeweils 14 000 Euro. Im dritten Jahr beträgt die Steuerermäßigung 6 Prozent der Kosten und höchstens 12 000 Euro.

"In Summe werden also 20 Prozent der Kosten von bis zu 200 000 Euro gefördert", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Pro Objekt kann sich damit eine maximale Steuerermäßigung von bis zu 40 000 Euro pro Objekt ergeben. Das gilt für alle Maßnahmen, die seit dem 1. Januar begonnen wurden.

Die Voraussetzungen: Die Sanierungsmaßnahme muss in einem Objekt durchgeführt worden sein, das ausschließlich eigenen Wohnzwecken dient - und zwar im jeweiligen Kalenderjahr. Vermietungsobjekte sind nicht begünstigt. Außerdem muss das begünstigte Objekt bei der Durchführung älter als 10 Jahre sein. Außerdem muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wurde.

Zuschuss für Energieberater kann Steuerfalle sein

Sofern ein Energieberater zur Begleitung der jeweiligen Sanierungsmaßnahme hinzugezogen wurde, beträgt die Steuerermäßigung für die Kosten dieses Energieberaters 50 Prozent. Allerdings muss der Berater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zugelassen worden sein.

Hier lauert aber eine Steuerfalle: Die Kosten des Energieberaters können auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit 50 Prozent bezuschusst werden. Nimmt man diesen Zuschuss allerdings in Anspruch, entfällt die Steuerermäßigung für die gesamte Maßnahme.

"Da die Kosten des Energieberaters im Vergleich zu den Kosten einer gesamten Sanierungsmaßnahme regelmäßig nur einen kleinen Teil ausmachen, sollte man auf die 50-Prozentige Erstattung der KfW für den Energieberater verzichten, wenn sich damit die Steuerermäßigung für die gesamte Sanierungsmaßnahme sichern lässt", empfiehlt Nöll.