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Immobilienkauf Verkäufer muss gekündigte Gebäudeversicherung nicht angeben

Starkregen, Stürme, Hagel: Unwetter können an Immobilien große Schäden anrichten. In der Regel zahlt dann die Gebäudeversicherung. Wer ein Haus kauft, sollte nachfragen, ob es wirklich versichert ist.

25.06.2019, 08:17

Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht eine bestehende Gebäudeversicherung in der Regel auf den Käufer über. Käufer dürfen jedoch nicht blind darauf vertrauen, dass das Gebäude auch tatsächlich versichert ist - denn eine Versicherungspflicht gibt es nicht.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: 22 U 104/18), wie die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 11/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

Im verhandelten Fall war ein Haus im Februar verkauft worden, die Übergabe an den Käufer fand im April statt. Zuvor hatte die Gebäudeversicherung den Vertrag mit Wirkung zum Mai gekündigt. Der Verkäufer teilte dies dem Käufer aber nicht mit.

Kurz nach Ende des Versicherungsschutzes wurde das Dach bei einem Unwetter beschädigt. Der Käufer verlangte darauf vom Verkäufer 40.000 Euro Schadenersatz.

Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Zwar ist laut Gesetz beim Verkauf einer versicherten Sache ein lückenloser Versicherungsschutz zu gewährleisten. Es bestehe aber keine allgemeine Pflicht eines Verkäufers, den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.

Auch sei er nicht dazu verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, entschied das OLG. Vielmehr müssen Käufer selbst dafür sorgen, dass zum Zeitpunkt des sogenannten Gefahrübergangs weiter Versicherungsschutz besteht.

Paragraf 95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)