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Tipps für den Hausbau Vor Abnahme des Gebäudes maximal 90 Prozent zahlen

Bis zur finalen Abnahme eines Neubaus durch den Bauherrn, sollte nicht mehr als 90 Prozent des Betrags bezahlt sein. Gesetzlich verankert sorgt die Regelung für Flexibilität um Mängel und Restarbeiten aufzuholen.

17.09.2019, 11:14

Berlin (dpa/tmn) - Beim Hausbau werden nach und nach Zahlungen fällig. Bis zur Abnahme muss der Bauherr allerdings nur 90 Prozent der Gesamtvergütung zahlen, erklärt der Bauherren-Schutzbund (BSB).

Seit Januar 2018 ist gesetzlich festgelegt, dass der Restbetrag erst nach der Abnahme fällig wird. Dies soll das Risiko senken, dass Bauherren mehr leisten als ihrem Vertragspartner zusteht und zudem helfen, falls sie die Beseitigung von Baumängeln einfordern müssen, so der Verein.

Eine weitere Empfehlung: Die Höhe der Ratenzahlungen sollte sich am Wertzuwachs des Bauwerks orientieren. Private Bauherren dürfen außerdem fünf Prozent der vereinbarten Gesamtkosten als Fertigstellungssicherheit einbehalten, erklärt der BSB.