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Tipp für Häuslebauer Vor Kauf eines unbebauten Grundstücks Bebauungsplan einsehen

Wer beim Grundstückskauf auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nicht auf mündliche Versprechen verlassen. Sichere Auskünfte über lokale Bauvorschriften gibt es oft schon mit ein paar Klicks von offizieller Seite.

19.04.2019, 04:00

Berlin (dpa/tmn) - Das vermeintlich perfekte Grundstück für den Hausbau kann sich als Niete entpuppen. Es ist durchaus möglich, dass es auf absehbare Zeit nicht bebaut werden darf.

Daher rät der Verband Privater Bauherren, vor dem Kauf einer Fläche immer Nachweise einzuholen, dass diese erschlossen ist. Eine Zusicherung eines Maklers oder des Verkäufers reiche nicht aus, so die Warnung.

Gewissheit, wie das Grundstück bebaut werden darf, erbringe der Blick in einen gültigen Bebauungsplan, ergänzt der Verband. Diesen stellen viele Kommunen im Internet zur Einsicht bereit. Falls nicht, kann man sich einen Termin bei der zuständigen Baubehörde geben lassen.

Es kann sein, dass es für das Grundstück keinen Bebauungsplan gibt. Dann muss sich das Gebäude laut Paragraf 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) in die nähere Umgebung einfügen.