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Regeln beachten Vor Radgaragen-Bau in die Bauordnung gucken

Schnee, Regen, starke Sonne - eine Garage kann Fahrräder vor der Witterung schützen. Schnell drauf los bauen sollten Radler aber nicht. Denn mancherorts gibt es ganz spezielle Regeln.

27.11.2019, 15:22

Berlin (dpa/tmn) - Viele Menschen fahren gerne mit dem Rad. Doch gerade wenn es nass ist oder schneit, wollen sie es unterstellen. Wer auf seinem Grundstück eine Garage für Fahrräder bauen möchte, sollte sich vorher gut informieren, rät der Verband Privater Bauherrn (VPB).

Je nach Wohnort gibt es für Fahrradgaragen andere Regelungen. Sie sind in der Landesbauordnung festgeschrieben. Mancherorts müssen Bauwillige eine Genehmigung für die Garage einholen, bevor sie ans Werk gehen können, erklärt der VPB. Dies könne etwa auch davon abhängen, wie hoch der Bau werden soll.

Auch der Abstand zum Nachbargrundstück oder die Größe der Garage können laut VPB in der Bauordnung festgeschrieben sein. In manchen Kommunen gebe es sogar genaue Vorschriften zur Ausgestaltung von Fahrradstellplätzen, damit sie in das Bild des Wohnviertels hineinpassten. Wer eine fertige Garage zum Aufstellen kauft, sollte sich demnach ebenfalls vorher über die örtliche Vorschriften informieren. Auskunft darüber gibt die Bauaufsichtsbehörde vor Ort.