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Nachbarrecht Wann darf die Hecke auf der Grundstücksgrenze weg?

Hecken, Bäume, Sträucher - Pflanzen, die direkt an der Grundstücksgrenze stehen, sorgen oft für Ärger. Wann darf man zur Gartenschere greifen?

06.01.2021, 16:40
Andrea Warnecke
Andrea Warnecke dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Eigentümer müssen Beschädigungen ihres Hauses durch Bäume des Nachbarn nicht hinnehmen. Scheuern etwa Äste eines Baumes im Nachbargarten an den eigenen Mauern oder Fenstern, muss der Nachbar die Störung beseitigen.

Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Nr. 24/2020) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. Allerdings verjährt dieser Anspruch in drei Jahren, beginnend mit der erstmaligen Störung.

Danach haben Betroffene laut Gesetz aber immer noch die Möglichkeit, herüberragende Äste abzuschneiden, wenn der Nachbar dies trotz Aufforderung nicht in angemessener Frist tut.

Dieses Recht zur Selbsthilfe unterliegt nicht der Verjährung. Das gilt auch bei Hecken, die zwar auf dem Grundstück des Nachbarn stehen, aber in den eigenen Garten hinüberwachsen.

© dpa-infocom, dpa:210106-99-921577/2

Paragraf 910 BGB