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Kein Widerrufsrecht Wenn Sie eine Immobilie vom Bauträger kaufen

Bauträger planen, bauen und verkaufen Immobilien. Schließen Verbraucher mit ihnen einen Vertrag erhalten sie alles aus einer Hand - doch vor der Unterschrift beim Notar gibt es einiges zu beachten.

11.03.2020, 13:27

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Immobilie vom Bauträger kaufen will, sollte sich die Baubeschreibung sowie die Bauunterlagen genau anschauen. Denn ein Widerrufsrecht haben Käufer beim Bauträgervertrag nicht. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.

Auch eine außerordentliche Kündigung des Bauvertrages ist nicht möglich. Einmal unterschrieben, sind die Vertragspartner aneinander gebunden. Damit wolle der Gesetzgeber verhindern, dass Bauherren ein begehrtes Grundstück über einen Bauträger erwerben, dann kündigen und die Bebauung selbst in die Hand nehmen, erklärt der VPB.

Käufer haben ein Recht vor Vertragsschluss eine genaue Baubeschreibung zu bekommen - diese wird jedoch nicht automatisch Teil des Notarvertrages. Deshalb sollten Käufer darauf achten, dass beschriebene sowie mündlich vereinbarte Abmachungen in den Vertrag aufgenommen werden.

Der Bauträger muss auch Pläne und Berechnungen zum Objekt herausgeben sowie einen verbindlichen Termin nennen, wann die Immobilie bezugsfertig ist. Bevor Käufer den Vertrag beim Notar unterschreiben, haben sie 14 Tage Zeit die vorgelegten Unterlagen zu prüfen.

VPB: Bauvertragsrecht