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Klare Regeln aufstellen Wer zahlt den Rundfunkbeitrag in Wohngemeinschaften?

Der Rundfunkbeitrag muss pro Haushalt entrichtet werden. In Wohngemeinschaften übernimmt in der Regel eine Person die Anmeldung und Zahlung. Doch was passiert, wenn diese auszieht?

16.10.2018, 23:01

Bremen (dpa/tmn) - Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte mit seinen Mitbewohnern das Thema Rundfunkbeitrag genau regeln. Grundsätzlich reicht es zwar, wenn ein Bewohner die gesamte WG anmeldet.

Die Bewohner sollten aber klären, was zum Beispiel passiert, wenn diese Person auszieht. Denn alle Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen - jeder kann also zur Beitragszahlung herangezogen werden, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer ihn nicht entrichtet.

Umso wichtiger ist es, dass der bisher angemeldete Bewohner sich schriftlich beim Beitragsservice ab- oder ummeldet, wenn er auszieht. Der Beitrag beträgt pro Wohnung 17,50 Euro monatlich. Auch wenn ein Bewohner von der Zahlung befreit ist, weil er zum Beispiel BAföG bezieht, müssen seine Mitbewohner den Beitrag entrichten - nur wenn alle Mitbewohner beitragsbefreit sind, muss die WG ihn nicht zahlen.

Rundfunkbeitrag