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Schwarzes Dreieck im Beipackzettel: Auf Nebenwirkung achten

02.01.2014, 15:18
Schwarzes Dreieck und ein erläuternder Satz: Daran erkennen Verbraucher besonders engmaschig überwachte Arzneimittel. Foto: BfArM
Schwarzes Dreieck und ein erläuternder Satz: Daran erkennen Verbraucher besonders engmaschig überwachte Arzneimittel. Foto: BfArM BfArM

Berlin - Wer im Beipackzettel ein schwarzes Dreieck entdeckt, sollte wissen: Die Nebenwirkungen dieses Medikaments sind noch nicht so gut erforscht. Was aber nicht heißt, dass das Medikament unsicher ist.

Patienten sollten besonders aufmerksam in Bezug auf Nebenwirkungen eines Medikaments sein, wenn sie im Beipackzettel ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck sehen. Darauf weist die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hin. Jeden Verdacht auf eine Nebenwirkung teilen Betroffene am besten ihrem Arzt oder Apotheker mit. Begleitet wird das Symbol von dem Satz "Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung".

Mit dem Dreieck und dem Satz ausgewiesen sind zum Beispiel Produkte, die neu auf dem Markt sind und zu denen deshalb weniger Informationen als zu anderen Arzneimitteln vorliegen. Die Kennzeichnung bedeute jedoch nicht, dass das Medikament unsicher ist, betont die AMK. Da aber beispielsweise das Wissen über Nebenwirkungen noch nicht so groß ist, werde es engmaschiger überwacht als andere Medikamente. Um möglichst viele Informationen zusammenzutragen, fragten Apotheker auch nach, ob der Patient das Mittel gut verträgt oder eine Nebenwirkung verspürt hat.