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Gericht erlaubt E-Zigaretten in Gaststätten

04.11.2014, 15:17

Münster - Wer dampft, raucht nicht: Diese Sicht vertritt das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen - und erlaubt die umstrittenen E-Zigaretten in Gaststätten.

Verfechter von E-Zigaretten haben vor Gericht einen Sieg errungen: Wirte dürfen ihren Gästen weiter den Konsum von elektrischen Zigaretten erlauben - zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das strenge Nichtraucherschutzgesetz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes gelte nicht für die Verdampfer, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag (4. November). Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter. Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des schädlichen Zigarettenqualms vergleichbar (Az.: 4 A 775/14).

Geklagt hatte ein Kölner Barbesitzer, in dessen Lokal die Gäste zur E-Zigarette greifen dürfen. Darauf hatte ihm die Stadt Ordnungsmaßnahmen angedroht. Der Wirt hatte bereits in erster Instanz vor dem Kölner Verwaltungsgericht recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung der Stadt Köln ab. Das Urteil verpflichte aber keinen Wirt, den Gebrauch von E-Zigaretten in seiner Gaststätte zuzulassen, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit. In Rahmen des Hausrechts könne er weiterhin E-Zigaretten aus seinem Lokal verbannen.

Das Oberverwaltungsgericht widersprach mit seinem Urteil der Auffassung der Bundesregierung, des Landesgesundheitsministeriums und der Stadt Köln. Sie waren bislang davon ausgegangen, dass ein im Gesetz festgeschriebenes allgemeines Rauchverbot auch für E-Zigaretten gelte. Bei der Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes 2012 in Nordrhein-Westfalen habe der Gesetzgeber zwar E-Zigaretten einbeziehen wollen, den Gesetzeswortlaut aber nicht entsprechend geändert, rügte das OVG.

Die Richter bemängelten zudem, dass die Gefährlichkeit der E-Zigarette für "Passivdampfer" bislang "nicht hinreichend erforscht, geschweige denn nachgewiesen" sei. Mögliche Gefahren durch E-Zigaretten seien jedenfalls "weder identisch noch vergleichbar".

Die gesundheitlichen Gefahren der E-Zigarette sind umstritten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung schließt Gefahren für Dritte nicht aus.

Eine Revision gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ließ das Gericht nicht zu. Die Stadt Köln hat allerdings die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium kündigte an, das Urteil in Ruhe auswerten zu wollen. "Sollte das Urteil Bestand haben, würden wir dann - möglichst gemeinsam mit dem Bund - nach geeigneten Lösungen für den Gesundheitsschutz insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen suchen", hieß es in einer Mitteilung.

Wie funktioniert die E-Zigarette?
Elektronische Zigaretten enthalten einen Akku, einen Verdampfer, eine Heizspirale und eine Flüssigkeit. Letztere werde bei 65 bis 120 Grad Celsius verdampft, erläutert das Fraunhofer-Institut für Holzforschung. Welche Bestandteile aus der E-Zigarette kommen, hängt auch von der verdampften Flüssigkeit (Liquid) ab. Diese gibt es mit und ohne Nikotin.

Die Frage ist, welche Substanzen die E-Zigarette in die Umwelt abgibt und ob diese andere Menschen schädigen können. Hier gehen die Meinungen auseinander. Die Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlichte im Juli 2014 einen Bericht zum Thema und forderte, Rauchverbote für herkömmliche Zigaretten auch auf E-Zigaretten zu übertragen - mit einer Einschränkung: Diese Empfehlung gelte nur, solange nicht belegt sei, dass der Dampf für Umstehende ungefährlich ist. Das Deutsche Krebsforschungszentrum spricht von einem erheblichen Forschungsbedarf und fordert geeignete wissenschaftliche Studien.