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Organspende: Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose

30.04.2015, 14:18

Berlin - Nach einiger Verunsicherung bei Organspendern hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Feststellung des Hirntodes verschärft. Künftig muss einer der beiden Ärzte, die den Hirntod feststellen, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, sich also mit Nerven, Gehirn und Rückenmark auskennen.

Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass die überarbeiteten Richtlinien der BÄK genehmigt worden seien. Die Feststellung des Hirntodes ist Voraussetzung für eine Organspende. Die bisherige Richtlinie hatte nur "mehrjährige Erfahrung" in dem Bereich vorgesehen. Neu sei auch, dass Krankenhäuser bei der Hirntoddiagnostik nun "Verfahren zur Qualitätssicherung vorhalten" müssen. Es sei den Kliniken jedoch freigestellt, welche Verfahren sie anwenden. Dies könne "im Rahmen von freiwilligen Verfahren, ärztlichen Qualitätszirkeln oder internen Audits umgesetzt werden", heißt es in der Richtlinie.

Die Bundesärztekammer ist unter anderem zuständig für die Klärung ethischer Fragen des Arztberufes. Die BÄK passt solche Richtlinien regelmäßig an, je nach medizinischem Fortschritt im jeweiligen Bereich. Allerdings bekam diese Überarbeitung eine gewisse Brisanz, weil Berichte über Manipulationen bei der Verteilung der Spenderorgane oder über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung des Hirntodes für erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung und einen Rückgang der Spendenbereitschaft sorgten.

Der Deutsche Ethikrat sieht im Hirntod eines Menschen weiterhin die Voraussetzung für eine Organentnahme. Ende Februar hatte er aber die Ärzteschaft aufgefordert, für eine verlässliche Hirntoddiagnostik die Praxis kontinuierlich dem wissenschaftlichen Stand anzupassen. Die Fachkompetenz sollte durch Aus- und Weiterbildung gewährleistet werden. Zugleich verlangte das Gremium mehr Transparenz und Aufklärung der Bürger rund um das Thema Organspende.


Organspenden in Deutschland
Nach vorläufigen Zahlen der Deutschen Stiftung fürOrgantransplantation (DSO) haben im vorigen Jahr bundesweit 864 Menschen Organe gespendet - Lebendspender nicht mitgerechnet. Im selben Zeitraum 2013 waren es 876, im Jahr 2012 noch 1046. Am häufigsten entnommen wurden nach vorläufigen Zahlen Nieren (1508), es folgen Leber (879), Lunge (352), Herz (304), Bauchspeicheldrüse (120)und Dünndarm (6). Das Transplantationsgesetz schreibt den Hirntod als Voraussetzung für die Entnahme von Organen zwingend vor.

Für die Vermittlung der Organe ist die Stiftung Eurotransplant mit Sitz in den Niederlanden zuständig. Voraussetzung ist, dass der Patient auf der Warteliste eines Transplantationszentrums steht. Dabei kommt es vor allem auf Erfolgsaussicht und Dringlichkeit der Verpflanzung an. Eurotransplant ist für die Vermittlung aller Organe zuständig, die in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Slowenien, Kroatien und Ungarn entnommen werden.