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Alleinstehende sollten Testament amtlich verwahren

21.08.2013, 12:21

München - Wer alleine lebt, gibt sein Testament besser in amtliche Verwahrung. Dann ist sichergestellt, dass der Letzte Wille auch umgesetzt wird. Die Kosten halten sich in Grenzen.

Alleinstehende sollten ihr Testament besser amtlich verwahren. Das empfiehlt das Deutsche Forum für Erbrecht in München. Denn wenn das Testament nach dem Tod des Erblassers nicht gefunden wird, kann der Letzte Wille auch nicht umgesetzt werden. Besser ist es daher, das Dokument gegen geringe Kosten beim Amtsgericht des Wohnortes zu hinterlegen. Sobald das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt, eröffnet es das Testament und benachrichtigt die Erben.

Die amtliche Verwahrung beschränkt den Erblasser nicht in seinen Änderungsmöglichkeiten: Entscheidet er sich zum Beispiel auf dem Sterbebett noch für ein zweites Testament mit anderem Inhalt, so ist dieses jüngere Testament gültig. Das gilt auch, wenn die erste Verfügung vor seinem Tod nicht mehr aus der besonderen amtlichen Verwahrung zurückgegeben wurde. Trotzdem ist es ratsam, ein Testament aus der Verwahrung zu nehmen und zu vernichten, wenn eine neue Verfügung gültig werden soll, weil so Streit im Erbfall verhindert wird.