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Koblenzer Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag rechtmäßig

13.05.2014, 15:19

Koblenz - Die rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter haben den Rundfunkbeitrag rechtlich abgesegnet. Die Beschwerde eines Straßenbauunternehmens gegen die Zahlung wurde abgewiesen.

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz sieht keinerlei rechtliche Bedenken gegen die seit 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge. Die Verfassungsbeschwerde eines Straßenbauunternehmens aus Montabaur wies das Gericht in Koblenz am Dienstag ab. Die seinerzeit erfolgte Neuregelung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde in ihren Grundstrukturen bestätigt, sagte VGH-Präsident Lars Brocker bei der Verkündung des Urteils.

Im Kern war es in dem Verfahren darum gegangen, ob das Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Das verneinte der VGH eindeutig. Die Unterschiede bei der Abgabenlast von Privatpersonen auf der einen Seite und Unternehmen auf der anderen Seite beruhten auf vernünftigen, einleuchtenden Gründen, sagte Brocker.

Es sei auch nichts dagegen einzuwenden, dass Unternehmen je nach Zahl der Betriebsstätten und Zahl der Mitarbeiter typisiert würden und nicht jeder Fall einzeln betrachtet werde. "Jede gesetzliche Regelung muss generalisieren", sagte Brocker.

Schon am Donnerstag wird die nächste wichtige Entscheidung zu dem Thema erwartet, dann will der bayerische Verfassungsgerichtshof über die Beiträge entscheiden. Dort hatten ein Anwalt aus Ingolstadt und die Drogeriekette Rossmann Popularklagen erhoben. Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr. Die Erhebung basiert auf Rechten der Bundesländer, das Verfahren ist aber bundesweit einheitlich.