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Eigentümer können nachträgliche Kreditzinsen leichter absetzen

28.05.2014, 10:18
Bislang erlaubten die Finanzämter den Zinsabzug nur, wenn der Verkauf der Immobilie in der Spekulationsfrist erfolgte. Dem ist der BFH jetzt entgegengetreten. Foto: Andrea Warnecke
Bislang erlaubten die Finanzämter den Zinsabzug nur, wenn der Verkauf der Immobilie in der Spekulationsfrist erfolgte. Dem ist der BFH jetzt entgegengetreten. Foto: Andrea Warnecke dpa-tmn

Berlin - Besitzer können bei Vermietungsimmobilien Schuldzinsen, die durch die Finanzierung der Anschaffung entstehen, steuerlich jetzt leichter geltend machen.

Schuldzinsen bei Vermietungsimmobilien können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) jetzt einfacher von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin. Dabei handelt es sich um sogenannte nachträgliche Kreditzinsen. Bei ihnen reicht der Verkaufserlös nicht aus, um das Darlehen vollständig zurückzuzahlen.

Bislang erlaubten die Finanzämter den Zinsabzug in solchen Fällen nur, wenn der Verkauf der Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren erfolgte. Dem ist der BFH aber jetzt entgegengetreten. Der steuermindernde Zinsabzug ist nun auch zulässig, wenn der Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist erfolgte (Az.: IX R 45/13).

Wichtig zu beachten: Bis zum Verkauf muss der Besitzer ein Interesse an der Vermietung der Immobilie gehabt haben. Wenn er seit längerem keine Vermietungsabsicht mehr hatte, sondern das Objekt nur noch verkaufen wollte, ist der sogenannte Veranlassungszusammenhang aufgelöst. Die Folge: Der Zinsabzug kann gestrichen werden.

Rücklagen sind wichtig
Immobilienbesitzer wissen: Es gibt immer etwas zu tun. Mal sind es nur kleinere Reparaturen, mal sind es größere Vorhaben. Um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, sollten sie daher vorsorgen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren. Rund einen Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sollten im Monat für Reparaturen beiseitegelegt werden. Für ein 150 Quadratmeter großes Reihenhaus bedeutet das: 150 Euro Rücklagen im Monat, beziehungsweise 1800 Euro pro Jahr. Wer mit dem Sparen beim neuen Haus gleich nach dem Einzug beginnt, hat später ein kleines Polster angespart.