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Vorläufige Festnahme erlaubt - Was Bürgerwehren dürfen

03.06.2014, 16:19

Berlin - Vermehrte Einbrüche in der Nachbarschaft können für Unruhe sorgen. Um das Sicherheitsgefühl wieder zu steigern, organisieren sich manche Nachbarn in Bürgerwehren. Doch Vorsicht: Für den privaten Einsatz gibt es klare Grenzen.

Manche Bürger fühlen sich in ihrer Nachbarschaft nicht sicher. Daher engagieren sie sich in Bürgerwehren. Verboten ist das nicht, erklärt Gregor Samimi, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin. Patrouillieren etwa sei grundsätzlich erlaubt. Dabei sei auch eine einheitliche Kleidung oder Uniform zulässig.

Allerdings müssen sich die privaten Streifen an klare Regeln halten. "Sie dürfen nicht behaupten, von der Polizei zu sein", mahnt Samimi. Zudem sei nur eine Ausrüstung mit legalen Verteidigungsmitteln wie etwa Reizspray und Gummiknüppeln erlaubt. Wichtig zu beachten: "Die dürfen ausschließlich zur Selbstverteidigung eingesetzt werden."

Grundsätzlich gilt: Wird ein Verdächtiger auf frischer Tat ertappt, hat jeder das Recht auf eine vorläufige Festnahme. Das ist in Paragraf 127 der Strafprozessordnung geregelt. Bei irrtümlichem Festhalten macht man sich nicht der Freiheitsberaubung strafbar, wenn man sich sicher war, ein Straftat beobachtet zu haben.

Doch Vorsicht: Eine solche Festnahme ist ein körperlicher Zugriff in einer prekären Situation, warnt Christian Zorn von der Zentralstelle für Prävention der Polizei Berlin. "Das sollte den Profis überlassen werden." Zudem bestehe bei körperlichen Auseinandersetzungen das Risiko einer Strafanzeige, etwa wegen des Verdachts auf Körperverletzung, fügt Samimi an.

Bei konkreten Beobachtungen, etwa wenn ein Einbrecher ins Haus einsteigt, sei auch das Betreten eines fremden Grundstücks möglich, sagt Zorn. Grundsätzlich sollte das aber vermieden werden. Denn damit begibt man sich selbst möglicherweise in Gefahr. "Auch der harmloseste Einbrecher kann in Panik geraten und angreifen, wenn er in die Enge getrieben wird." Besser sei es, sich die Fluchtrichtung sowie äußerliche Merkmale des Verdächtigen zu merken, ihn aber nicht aufzuhalten.

Bürger sollten ungewöhnliche Beobachtungen melden, sagt Zorn. Von einem Engagement in einer Bürgerwehr rät er eher ab: "Sie sind häufig subjektiv, übermotiviert, unprofessionell und von eigenen Interessen geleitet." Häufig würden sie außerdem ins Denunziantentum übergleiten, das sich vor allem Fremden gegenüber entlade.