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Bestattungswünsche mit Angehörigen absprechen

18.06.2014, 15:19
Mit einer Bestattungsverfügung und der Ernennung eines Totensorgeberechtigten kann die letzte Ruhe vorbereitet werden. Foto: Jens Kalaene
Mit einer Bestattungsverfügung und der Ernennung eines Totensorgeberechtigten kann die letzte Ruhe vorbereitet werden. Foto: Jens Kalaene dpa-Zentralbild

Königswinter - Viele Menschen möchten selbst entscheiden, was mit ihnen im Todesfall geschieht. Wer Vorsorge treffen will, sollte frühzeitig mit seinen Angehörigen sprechen und seine Wünsche für die Bestattung verfassen.

Jeder kann seine Bestattungswünsche zu Lebzeiten verbindlich festlegen. Ist der Wille nicht bekannt, entscheiden die sogenannten Totensorgeberechtigten. Darauf weist die Verbraucherinitiative Aeternitas hin. Dies sind in der Regel Angehörige. An erster Stelle kommen Ehepartner, dann Kinder und deren Ehegatten, Eltern, Großeltern, Enkel, Geschwister und Urgroßeltern.

Allerdings kann jeder zu Lebzeiten einen
Totensorgeberechtigten selbst bestimmen. Damit kann sichergestellt werden, dass der Wille auch wirklich umgesetzt wird. Um Konflikte zu vermeiden, hilft es, die Bestattungswünsche schriftlich festzulegen oder gegenüber vertrauenswürdigen Personen, die später als Totensorgeberechtigte infrage kommen, klar zu äußern. Auch ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestattungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren.