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Unzulässige Kreditgebühren - Wenn Banken nichts erstatten wollen

08.07.2014, 11:23

Leipzig - Immer wieder entscheiden Gerichte bei unzulässigen Bearbeitungskosten für Kredite zugunsten von Verbrauchern. Doch zu ihrem Recht kommen diese damit noch nicht. Wollen sie Forderungen geltend machen, stoßen Kunden oft auf Probleme.

Bearbeitungskosten für Verbraucherkredite sind unzulässig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Urteilen (AZ.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Betroffene Kunden können gezahltes Geld daher zurückfordern. Doch offenbar stoßen sie dabei oft auf Widerstand, wie die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig beobachtet hat. Vielen Verbrauchern wird die Erstattung zunächst verweigert.

Ein häufiges Argument: Geldinstitute wollen die Urteilsbegründungen abwarten, bevor sie eine Entscheidung fällen können. Auch Sicht der Verbraucherschützer ein vorgeschobener Grund. Denn den Geldinstituten dürften seit der Entscheidung am 13. Mai die Gründe klar sein. So gehe beispielsweise schon aus der Pressemitteilung Nr. 80/2014 des BGH hervor, dass die häufig verwendete Argumentation, die Bearbeitungsgebühr sei individuell ausgehandelt worden, nicht stichhaltig sei. Auch andere Begründungen für die Unzulässigkeit der Gebühren seien dort genannt.

Andere Geldinstitute erklären den Kunden, dass es sich bei dem betreffenden Darlehen um einen Kredit mit fest vereinbarter Vertragslaufzeit handelt. Somit entspricht das vereinbarte Entgelt in seiner Ausgestaltung einem zinsähnlichen Charakter und sei zulässig. Das stimme allerdings nicht, so die Verbraucherschützer. Denn dieser Ansicht habe der BGH klar eine Absage erteilt.

Ein weiterer Zurückweisungsgrund: Bei dem Darlehen handele es sich nicht um einen Ratenkredit, sondern um eine Immobilienfinanzierung. Aus
Sicht der Verbraucherzentrale ist das nicht stichhaltig. Maßgeblich ist, dass es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt. Und hier gelte: Die Bearbeitung eines Kreditantrages, insbesondere die Bonitätsprüfung, stellt keine Leistung für den Kunden dar, sondern erfolgt im Interesse der Bank.


Auch vom Einwand der Verjährung sollten Verbraucher sich nicht irritieren lassen. Wann die Verjährungsfrist in diesen Fällen zu laufen beginnt, sei noch nicht höchstrichterlich geklärt. Bisher gibt es dazu unterschiedliche Urteile von Amts- und Landgerichten. Am 28. Oktober ist in dieser Sache ein Verhandlungstermin vor dem BGH angesetzt. Danach wird mehr Klarheit bestehen. Verbraucher mit Verträgen aus dem Jahr 2010 oder früher können deshalb noch weiter auf Erstattung hoffen.

Verbraucher mit Krediten aus den Jahren 2011 oder später, die ihr Geld in den nächsten Wochen nicht zurückbekommen, sollten sich an die außergerichtlichen Schlichtungsstellen wenden. Alternativ kann auch ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt werden.