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Organspende in Patientenverfügung regeln

15.08.2014, 15:17

Berlin - Viele Menschen haben eine Patientenverfügung verfasst. Was oft übersehen wird: Wer gleichzeitig einen Organspendeausweis hat, muss aufpassen, dass beides zusammenpasst.

Patientenverfügungen sind wichtig. Damit kann ein Patient seinen Willen äußern, auch wenn er aufgrund akuter Verletzung oder Erkrankung dazu selbst nicht mehr in der Lage ist, erklärt die Notarkammer Berlin. Bestimmt werden kann in diesem Dokument, welche Behandlungen der Patient wünscht und welche nicht. Außerdem bestimmt der Patient eine Vertrauensperson, die ihn gegenüber Ärzten vertritt.

Viele Betroffene lehnen in ihrer Verfügung lebensverlängernde, intensivmedizinische Maßnahmen ab. Ist der Patient gleichzeitig Organspender, kann es hier aber zu Konflikten kommen. Der Grund: Organe für Transplantationen dürfen erst bei einem nachgewiesenen Hirntod entnommen werden. Um das Absterben der Organe zu verhindern und ihre Transplantationsfähigkeit zu erhalten, müssen die Lebensfunktionen des Organspenders bis dahin künstlich aufrechterhalten werden.

In diesem Fall muss die Vertrauensperson die Ärzte anweisen, sich an die Patientenverfügung zu halten. Es ist nicht erlaubt, die Bereitschaft zur Organspende höher zu bewerten als die in der Patientenverfügung niedergelegten Behandlungswünsche. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, die Anweisungen der Vertrauensperson zu befolgen.

Damit Vertrauenspersonen und Ärzte ihre Entscheidungen nicht vor diesem rechtlichen Dilemma treffen müssen, sollte der Betroffene seine Patientenverfügung so gestalten, dass seine Bereitschaft zur Organspende berücksichtigt wird. Wichtig ist eine eindeutige Regelung, die es Ärzten gestattet, Lebensfunktionen bis zur Organentnahme kurzfristig aufrechtzuerhalten, sofern der Patient als Organspender in Betracht kommt.