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Milliarden für Pensionen: Firmen sichern Betriebsrenten

13.02.2015, 10:19

München(dpa) - Die niedrigen Zinsen sind nicht nur für Lebensversicherer eine Herausforderung. Auch für Firmen wird es immer teurer, ihre Pensions-Zusagen einzuhalten. Denn sie sind in der Pflicht, damit die Betriebsrente wirklich sicher ist.

"Denn eins ist sicher: Die Rente!" Kaum eine Aussage wird so oft zitiert wie die über die gesetzliche Rentenversicherung von Norbert Blüm aus dem Jahr 1986. Doch wie sicher sind eigentlich Betriebsrenten? Viele Firmen haben schon vor Jahren angefangen, Geld für ihre Mitarbeiter zurückzulegen. Doch angesichts niedriger Zinsen müssen sie inzwischen kräftig nachlegen, um ihre Zusagen für die Zukunft auch zu erfüllen.

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge anzubieten. Wählen sie die Form einer Betriebsrente, müssen sie Geld in der Bilanz beiseitelegen - sogenannte Rückstellungen bilden. Vor allem bei großen Konzernen mit einer langen Historie sind das beachtliche Summen: Bei Siemens beliefen sich die Pensionsrückstellungen im Jahr 2014 auf 11,1 Milliarden Euro - gut 700 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor.

Die Pensionsvermögen aller Dax-Konzerne im Jahr 2014 schätzt die Unternehmensberatung Mercer auf eine Summe von 214 Milliarden Euro - dem stehen Pensionsverpflichtungen von 373 Milliarden Euro gegenüber. Grund zur Sorge ist die Differenz allerdings nicht, sagt Mercer-Chefaktuar Thomas Hagemann. Im Gegenteil: "Dass überhaupt ein Planvermögen angelegt wird, ist eine unternehmerische Entscheidung", erklärt er. Es sagt nichts darüber aus, ob ein Unternehmen nicht auch aus laufenden Mitteln in der Lage wäre, seine Betriebsrenten zu zahlen.

Fällt das Unternehmen im Falle einer Insolvenz tatsächlich aus, springt der
Pensions-Sicherungs-Verein ein, erklärt Bernd Hackenbroich von der Wirtschaftsprüfung PricewaterhouseCoopers (Pwc). Er wurde gegründet, um die betriebliche Altersversorgung im Falle einer Insolvenz abzusichern. "Über den Pensions-Sicherungs-Verein sind Renten in einer Höhe von bis zu 8000 Euro monatlich abgesichert", erklärt Ernst & Young-Experte Wirth. Auch das zusätzlich gebildete Plan- oder Deckungsvermögen wäre dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen.

Betriebliche Altersvorsorge
Nutzen Mitarbeiter eine sogenannte Entgeltumwandlung, werden Teile des Gehalts für eine spätere Rente gespart. Grundsätzlich gibt es fünf Modelle:

Direktzusage: Der Arbeitgeber verpflichtet sich, eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Dafür bildet das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz. Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, wird nicht weiter eingezahlt. Die erworbenen Anwartschaften bleiben aber erhalten. Sie sind im Falle einer Insolvenz durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge kann der Arbeitgeber in vollem Umfang tragen, sie können aber auch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden.

Pensionskassen: Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen gebildet. Sie sind der Struktur nach eine spezielle Lebensversicherung. Die Beiträge übernimmt der Arbeitgeber, der Mitarbeiter kann sich aber beteiligen. Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze sozialversicherungsfrei.

Pensionsfonds: Sie sind rechtlich eigenständige Einrichtungen. Sie sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen. Dadurch können sie höhere Renditen erwirtschaften, dies birgt aber ein höheres Risiko. Deshalb werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

Unterstützungskassen: Sie werden als Versorgungseinrichtung von einem oder mehreren Unternehmen gebildet. Sie sind in der Anlage des Vermögens frei und können einen Teil im Unternehmen belassen - sozusagen als Darlehen. Arbeitnehmer sind bei Insolvenz über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.