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Hilfe für Verbraucher - Die Schlichtungsstelle Energie

11.03.2015, 08:21

Bonn - Stromkunden sind treu. Nach Daten der Bundesnetzagentur haben rund 80 Prozent der Haushalte ihren Anbieter noch nie gewechselt. Sie bleiben bei ihrem Grundversorger - obwohl das Angebot groß ist.

So gibt es bundesweit 1100 Stromanbieter und 900 Gasversorger, erklärt Thomas Kunde, Geschäftsführer der
Schlichtungsstelle Energie in Berlin.


Immerhin: Etwa die Hälfte der Kunden hat bei dem lokalen Marktführer einen billigeren Tarif gewählt, wie aus dem aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur für 2013 hervorgeht. Die andere Hälfte zahlt weiterhin den vergleichsweise teuren Grundversorgungstarif. Ein Grund dafür dürfte Bequemlichkeit sein. Der harte Wettbewerb und die damit verbundenen Probleme spielen aber möglicherweise auch eine Rolle. Dass einige Billigstromanbieter pleitegingen, dürfte für Verbraucher abschreckend gewirkt haben.

"Es gibt Anbieter, die mit unseriösen Methoden arbeiten", sagt Andrea Grimm von der Verbraucherzentrale Hamburg. Häufig berichteten Kunden zum Beispiel von kräftigen Preiserhöhungen. "Oft wurde den Kunden das aber nur versteckt mitgeteilt." Zum Beispiel, indem die E-Mails mit der Ankündigung so gestaltet wurden, dass sie möglichst im Spam-Ordner der Kunden landen. Oder die Ankündigung wird als Flyer designt, den Kunden entsorgen, weil sie ihn für Werbung halten.

Solche Fälle kommen immer wieder vor die Schlichtungsstelle Energie, die sich seit 2011 um Streitigkeiten zwischen Versorgern und Kunden kümmert. Allein im vergangenen Jahr landeten 9300 Anträge auf dem Schreibtisch des Ombudsmanns Jürgen Kipp, der früher Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg war. Fast die Hälfte der Eingaben (48 Prozent) bezog sich auf die Abrechnung, also zum Beispiel die Höhe von Nachforderungen, Zählerstände, geleistete Vorauszahlungen oder die Abschlagshöhe.

Fast ebenso viele (44 Prozent) entfielen auf den Vertrag. "Hier ging es etwa um die Auszahlung von Boni, die Wirksamkeit von Kündigungen oder die Vertragslaufzeit", erklärt Thomas Kunde. Die übrigen Eingaben entfielen auf Lieferantenwechsel (3 Prozent), defekte Zähler und Sachschäden (je 1 Prozent) sowie sonstige Themen (2 Prozent). Die gute Nachricht: In 85 Prozent der Fälle konnte die Schlichtungsstelle laut Kunde eine Einigung herbeiführen.

Solchem Ärger können Verbraucher aber auch vorbeugen. "Viele Kunden schauen beim Wechsel vor allem auf den Preis", sagt Verbraucherschützerin Grimm. Dabei sei ein Blick auf die Vertragskonditionen weit wichtiger. Kurzen Vertragslaufzeiten und vor allem kurzen Kündigungsfristen sollten Verbraucher viel mehr Bedeutung beimessen als einer möglichen jährlichen Ersparnis von ein paar hundert Euro. "Das Einsparpotenzial wird von vielen ohnehin überschätzt", findet Grimm.

Ein weiteres häufiges Problem ist, dass Energiekunden ihren Abrechnungen nicht genug Aufmerksamkeit schenken. "Häufig schauen sie nur, ob sie eine Erstattung bekommen oder etwas nachzahlen müssen", hat Grimm beobachtet. Kunden müssten aber auch prüfen, welche Verbrauchswerte zugrunde gelegt wurden. "Energieversorger dürfen den Verbrauch eine Zeit lang schätzen", erläutert Grimm. Wird dann später der Zähler abgelesen, kann eine kräftige Nachzahlung folgen.

Das hat auch Thomas Kunde schon erlebt. In einem Fall sollte ein Verbraucher 12 000 Euro an seinen Gasanbieter nachzahlen. Der Verbrauch war jahrelang geschätzt worden - und zwar viel zu niedrig. Dass die Werte nur geschätzt wurden, war dem Kunden auf seiner jährlichen Abrechnung stets mitgeteilt worden. Die üppige Nachforderung überraschte ihn dennoch. Der Vorschlag des Schlichters: Der Gesamtverbrauch sollte auf die einzelnen Jahre unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Preise aufgeteilt werden. Dadurch ergab sich eine niedrigere Summe. Diese sollte der Kunde außerdem in Raten zahlen können. Eine Lösung, mit der am Ende alle leben konnten.


Schlichtung für Verbraucher kostenfrei
Ein Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie ist für Verbraucher umsonst. Die Kosten tragen die Unternehmen, die zur Teilnahme an der Schlichtung verpflichtet sind. Wollen sich Kunden an den Ombudsmann wenden, müssen sie ihr Anliegen im Antrag beschreiben und alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Der Schlichter holt dann vom Unternehmen eine Stellungnahme ein und macht einen Einigungsvorschlag. Die Empfehlung ist für Unternehmen nicht bindend.