1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Spielzeug und Kleidung: Gefährliche Produkte im Haushalt

Spielzeug und Kleidung: Gefährliche Produkte im Haushalt

23.03.2015, 11:17

Köln - Laut dem Jahresbericht "Rapex" zogen Kontrolleure im vergangenen Jahr in den 28 EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein insgesamt 2435 gesundheitsschädliche Produkte aus dem Verkehr - das waren 71 mehr als ein Jahr zuvor.

Den größten Anteil machten 2014 Spielsachen, Kleidung, Textilien und Mode-Accessoires aus. Verbraucher könnten sich daran verletzen oder müssten giftige Chemikalien fürchten. Fast zwei Drittel der Waren kamen laut dem Bericht aus China. Die Produkte wurden zurückgerufen oder vom Markt genommen. Doch wie geht man sicher, dass keine gefährlichen Inhaltsstoffe in T-Shirt, Hose oder im Spielzeug für die Kinder stecken?

Ralf Diekmann, Experte für Produktsicherheit beim TÜV Rheinland in Köln, rät: "Den eigenen Sinnen vertrauen". Worauf es beim Riechen, Sehen und Tasten ankommt, zeigt ein Überblick:

Spielzeug: Ist hier ein Geruch dabei, der untypisch für das Material scheint, ist Vorsicht geboten, erklärt Diekmann. Der Tast-Test zeigt: Gibt es scharfe Ecken und Kanten? Sind die Nähte beim Teddy fest? Dann folgt der Blick auf die Aufschriften: Zwingend notwendig ist das CE-Kennzeichen. Dabei handelt es sich um eine Selbstauskunft des Herstellers oder Importeurs. Bewährt hat sich außerdem das GS-Zeichen - es steht für "Geprüfte Sicherheit". Es ist ein freiwilliges Prüfzeichen: "Das Produkt wurde dann von einem unabhängigen und akkreditierten Testhaus auf Sicherheit untersucht, und solange ein Produkt ein GS Kennzeichen trägt, steht es unter dessen Überwachung."


Bei den Sicherheits- und Bedienungshinweisen gilt: Sie müssen auf Deutsch verfasst sein. Genannt werden muss außerdem der Hersteller oder derjenige, der das Produkt "in Verkehr" gebracht hat: Hier setzt man am besten auf solche, die man kennt und denen man vertraut, sagt Diekmann. Das gilt insbesondere dann, wenn man nicht mit allen Sinnen testen kann, sondern im Internet bestellt. Wichtig ist auch die Altersfreigabe: Spielzeug für Kinder unter drei Jahren unterliegt noch einmal strengeren Vorschriften, wenn es etwa um verschluckbare Kleinteile geht.

Filzstifte: Bei Filzstiften gilt deshalb Vorsicht, weil die Tinte ein chemisches Erzeugnis ist, das problematische Inhaltsstoffe enthalten kann. Deshalb sollte Hautkontakt mit Tinte vermieden werden, raten die Experten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und von der Aktion
"Das Sichere Haus" (DSH) in ihrer Broschüre "Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit". Nach intensiver Verwendung muss man das Arbeitszimmer lüften. Bei Kindern sollten Eltern aufpassen, dass sie die Stifte nicht in den Mund nehmen - sicherer sind Wachsmal- oder Buntstifte.


Kleidung: Wie beim Spielzeug sollten Verbraucher auch die Kleidung erst einmal auf untypische Gerüche testen. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei gummierten Aufdrucken und besonders grellen Farben: Dort können verbotene Weichmacher oder verbotene Azofarbstoffe enthalten sein, sagt Diekmann. Verbraucher können sich an Prüfzeichen wie "Textiles Vertrauen" oder "Toxproof" orientieren. In jedem Fall empfiehlt es sich, die Kleidung vor dem ersten Tragen zu waschen. Denn manchmal werden Textilien auch für den Transport präpariert.


Kosmetika: Bei Kosmetik-Produkten gibt es zwei Probleme. Das erste: Die Inhaltsstoffe sagen den meisten Verbrauchern nichts. Das zweite: Die Aussage "dermatologisch getestet" besagt nur, dass das Produkt unter Aufsicht eines Dermatologen an Probanden getestet wurde - aber nicht, an wie vielen oder unter welchen Bedingungen, erklärt Diekmann. Etablierte Hersteller nähmen das Thema in der Regel aber sehr ernst. Helfen kann im Zweifel auch, das Verkaufspersonal zu fragen. Und wer schon einmal auf einen Stoff allergisch reagiert hat, merkt sich nicht nur diesen, sondern idealerweise auch solche, die der gleichen Stoffgruppe angehören.


Sonnenbrillen: Längst nicht alle Sonnenbrillen schützen die Augen zuverlässig vor UV-Strahlung. Unerlässlich bei der Wahl einer Brille ist das CE-Kennzeichnen. Daneben sollten Verbraucher darauf achten, ob Name und Anschrift des Herstellers mit Sitz in der EU angegeben sind, raten BAuA und DSH. Gut ist auch, wenn die Filterkategorie nach DIN EN 1836 vermerkt ist, bei der Kategorie 4 braucht es den Zusatz "nicht verkehrstauglich". Auch der Warnhinweis "Nicht für den direkten Blick in die Sonne" sollte vorhanden sein, genau wie Hinweise zu Pflege und Reinigung der Brille.